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Da wir hier neulich mal das Thema hatten, mal zum Nachlesen, eine Erläuterung was genau eine Gewährleistung, eine Garantie oder eine Kulanz ist: :lesen:
Gewährleistung
Unter Gewährleistung versteht man die gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers ( gewerblich sowie privat), die Kaufsache in fehlerfreiem Zustand zu übergeben. Auftretende Fehler berechtigten den Käufer, so genannte Rechte auf Nacherfüllung geltend zu machen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Fehler entweder schon bei der Übergabe vorhanden oder latent angelegt war. Der Käufer kann wählen, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung, also Reparatur, oder Lieferung einer mängelfreien Ersatzsache erfolgen soll.
Die Gewährleistungsfrist beträgt innerhalb der EU einheitlich zwei Jahre ab Übergabe. In Deutschland gilt zugunsten des Käufers innerhalb der ersten sechs Monate eine so genannte Beweislastumkehr. Eine Besonderheit: Tritt innerhalb dieser Zeit ein Mangel auf, wird vermutet, dass dieser schon bei der Übergabe vorhanden war.
Der Käufer muss also das Vorhandensein des Mangels innerhalb des ersten Halbjahrs nicht beweisen. In den verbleibenden 18 Monaten trifft die Beweislast für einen Mangel jedoch den Käufer.
Garantie
Vielfach operiert der Verkäufer mit einer Garantie. Das ist, das freiwillige Versprechen eines Verkäufers, für bestimmte Fehler einer Kaufsache einzustehen und diese nachzubessern. Im Unterschied zur Gewährleistung bezieht sich die Garantie auch auf Fehler, die erst nach der Übergabe auftreten. Dies verbessert zwar die Stellung eines Käufers, jedoch kann der Garantiegeber sich aussuchen, wie er sein Garantieversprechen erfüllt - die Lieferung einer mängelfreien Ersatzsache ist hierbei üblicherweise nicht vorgesehen.
Kulanz
Unter Kulanz versteht man das Entgegenkommen eines Verkäufers bei auftretenden Mängeln nach Ablauf einer Gewährleistungs- oder Garantiezeit.
Die Kulanz umfasst meist die Beteiligung an weiteren Nachbesserungen, also Reparaturen, in seltenen Fällen auch die vollständige Übernahme derartiger Kosten. Kulanz ist allerdings eine freiwillige Leistung und hängt unter Umständen von sehr individuellen Voraussetzungen ab. Falls ein Fahrzeug regelmäßig bei einem Vertragshändler des Herstellers gewartet wurde, werden sich Händler wie Hersteller bei Kulanzanträgen möglicherweise aufgeschlossener zeigen als bei einem fehlenden Scheckheft.
__________________ Gruß,
mario
20.03.2007, 18:50 Uhr
Posts: 4594 | Maybach-Klasse | Beitrag 2 mal editiert