Thema: Urteil: Versicherung muss Tuning kennen
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spookie
[Moderator] 9.Treffenorganisator
Auto: E320 (w211)
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Technische Veränderungen an einem Auto sollten immer der Versicherung mitgeteilt werden. Hat der Versicherer keine Kenntnis von Tuning-Maßnahmen, muss er für Schäden später nicht zahlen. Das habe das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz entschieden, teilt Deutsche Anwaltverein in Berlin mit. (Az.: 10 U 56/06)
Das OLG wies die Klage eines Fahrzeughalters gegen dessen Versicherung ab. Der Mann hatte nach Angaben des Anwaltvereins sein vollkaskoversichertes Auto technisch verändert. Als der Mann den Wagen seinem Sohn überließ, kam es zu einem Unfall, bei dem ein Freund des Sohnes starb. Die Versicherung weigerte sich danach, den Totalschaden zu ersetzen - mit dem Hinweis, sie sei nicht über das Tuning informiert worden. Diesem Argument stimmten die Richter zu.
Die Richter des Oberlandesgerichts sahen es als unerheblich an, ob das Tuning die direkte Ursache des Unfalls war. In der Begründung hieß es, dass ein getuntes Fahrzeug einen besonderen Anreiz schaffe, die zusätzlichen Möglichkeiten auch auszureizen. Die Versicherung müsse daher in jedem Fall über die Veränderungen informiert werden.
__________________ Unsere Autos
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16.07.2007, 10:25 Uhr |
Posts: 8818 | Maybach-Klasse
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Brovning
[Administrator] 4.+24.+33.Treffenorganis.
Auto: E300de (w213)
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Wenn ich an einem Auto einen Heckspoiler anbringe, ist das schon Tuning?
Motortuning musste bisher auch schon gemeldet werden.
Was versteht ein Richter unter "Tuning"?
__________________ Gruß
Brovning
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16.07.2007, 10:36 Uhr |
Posts: 9559 | Maybach-Klasse
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spookie
[Moderator] 9.Treffenorganisator
Auto: E320 (w211)
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Falls es helfen sollte, ich werde eine email an meine Versicherung verfassen. Da ich ja relativ viel dran gemacht habe (was rein rechnerisch in den Sondertarifen mit drin ist bei mir an Zusatzeinbauten), brauche ich von denen sowieso eine Antwort was sie wissen müssen und was nicht. Schätze Mal Motorumbauten, Bremsen, Leistungssteigerungen wird da wohl hauptsächlich gemeint sein.
Es ist sowieso Schwachsinn. Der TÜV nimmts ab und gibt ein verkehrssicheres Auto frei (sofern es legal gemacht wurde...), das muss doch eigentlich reichen.
Edit:
Antwort der Versicherung ist da.
Sie wollen lediglich bei Leistungssteigerungen die neue KW-Zahl wissen und was der Einbau samt Material gekostet hat. Alles andere ist für sie uninteressant und TÜV Sache.
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16.07.2007, 12:03 Uhr |
Posts: 8818 | Maybach-Klasse | Beitrag 1 mal editiert
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Brovning
[Administrator] 4.+24.+33.Treffenorganis.
Auto: E300de (w213)
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Also wie bisher...
__________________ Gruß
Brovning
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16.07.2007, 13:28 Uhr |
Posts: 9559 | Maybach-Klasse
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Manuel
Auto: C200 (w202)
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Bei Anbauteilen wie z.b. Frontschürze ist z.b. bei meiner Versicherung alles bis zu einem Gesammtwert von 5000€ mitversichert! Wenn es teurer wird muss man es der Versicherung melden!
__________________ mfg
Manuel
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16.07.2007, 14:12 Uhr |
Posts: 1356 | Maybach-Klasse | Beitrag 1 mal editiert
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spookie
[Moderator] 9.Treffenorganisator
Auto: E320 (w211)
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Diese Pauschale ist aber unterschiedlich, da muss man aufpassen und sich informieren. Ich muss bei mir mal zusammenzählen, sollte aber reichen.
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23.07.2007, 19:36 Uhr |
Posts: 8818 | Maybach-Klasse
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