Lautrer
13.+25.Treffenorganisator
Auto: CLS 300 (c219)
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Hallo!
Ich muss mein Schicksal mal kurz mit jemandem teilen...
So sieht mein Autochen (einige von euch kennen es ja vom letzten und vorletzten MB-Treff-Treffen) seit dem 24.11. aus (siehe Fotos).
Schuldfrage polizeilich geklärt - ich bin völlig schuldlos.
Reparaturgutachten: knapp 2.300,- € inkl. Mwst.
Wiederbeschaffungswert lt. Gutachten: 2.800,- €
Kommentar im Gutachten (Zitat): "Der Allgemeinzustand des Fahrzeugs ist überdurchschnittlich. Es handelt sich um ein Liebhaberfahrzeug."
Mal sehen, wie die gegnerische Versicherung jetzt reagiert. Ich hatte noch nie einen Unfall, weiß also nicht, was da noch kommen kann.
__________________ Grüße aus der Pfalz!
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04.12.2012, 17:54 Uhr |
Posts: 765 | SL AMG-Klasse | Beitrag 1 mal editiert
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spookie
[Moderator] 9.Treffenorganisator
Auto: E320 (w211)
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Mein Beileid, das ist immer ärgerlich :(
Wo sind denn da 2300 Euro Schaden? Schaut doch ar nicht so wild aus.
__________________ Unsere Autos
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04.12.2012, 18:01 Uhr |
Posts: 8818 | Maybach-Klasse
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Lautrer
13.+25.Treffenorganisator
Auto: CLS 300 (c219)
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Naja, ich bin ja kein Fachmann, aber es ist schon einiges:
Stoßstange hinten erneuern; Seitenwand, Kotflügel und Tür instandsetzen und lackieren, etc.
Insgesamt Lackierung rund 700,- €, Arbeitslohn rund 900,- € und Teile für rund 300,- € (ohne Mwst.). Das kommt schnell zusammen.
Den Gutachter habe ich beauftragt um zu vermeiden, dass mich die gegnerische Versicherung in Anbetracht des Alters meines Autos (Bj. 1994) mit ein paar hundert Euro abspeist und den Wagen als wirtschaftlichen Totalschaden einstuft. Ich will es auf jeden Fall reparieren lassen. Das Auto hat gerade mal 118.000 km gelaufen.
So sieht das Auto normalerweise aus ;( :
__________________ Grüße aus der Pfalz!
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04.12.2012, 18:10 Uhr |
Posts: 765 | SL AMG-Klasse | Beitrag 2 mal editiert
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Andretti
7.Treffenorganisator
Auto: SLK 200k (r170)
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Hallo Lautrer,
willkommen im Club!
Mein Benz steht auch seit heute morgen in der Karosserie-Werkstatt meines Vertrauens. Da eine A Klasse Fahrerin vor 14 Tagen versucht hat meine Frau rückwärts auf einem Parkplatz einfach aus dem Weg zu rammen.
Schaden laut Gutachten knapp 2500,-€. Bei uns ist "nur" der Frontstoßfänger kaputt und die Motorhaube leicht angekratzt.
Die Schuld wollte sie erst meiner Frau zuschieben. Die daraufhin die Polizei dazuziehen mußte. Die Dame hatte erst eingeparkt und dann zügig rückwärts wieder zurückgesetzt um eigentlich auf der anderen Parkplatzseite einzuparken nur leider ohne auf den nachfolgenden Verkehr zu achten.
Wenn ich Deine Schadensliste lese wunder ich mich über "nur" 2300,-€, da bei meinem W202 damals Heckstoßfänger, Seitenteil instandsetzten (Beule unter Rücklicht) und neue Heckleuchte laut Gutachten 4900,-€ betrug. Materialwert war gerade mal 80,-€.
Das sah auch nicht viel schlimmer aus. Allein für Kofferrauminnenverkleidung ausbauen, einlagern und wiedereinbauen standen im Gutachten 700,-€. Wegen der kleinen Beule sollte laut Computeranalyse in Werkstatt und beim Gutachter der Dekra das Heckseitenteil getauscht werden. :wand:
Mit der Versicherung wird es schon klappen. Eigentlich gillt das ja noch als Bagatellschaden.
Laut meinm Karosserieschrauber hat es allerdings schon oft Streitigkeiten trotz polizeilicher Schuldermittlung gerade auf Parkplätzen gegeben wo anschließend jedem eine Teilschuld zugesprochen worden sei und jeder seinen Schaden selbst tragen mußte. Die Polizei ist ja letztendlich nicht die Instanz die etscheidet was richtig ist und was falsch. Sie war ja auch nicht dabei und kann nur Aussagen aufnehmen und Tatbestände festhalten.
Bei uns hat es die gegnerische Versicherung sofort akzeptiert obwohl die Verursacherin sich für unschuldig hielt.
Geld für einen Leihwagen steht Dir zu auch wenn Du keinen nutzt. Das rechnet die gegnerische Versicherung nach Werkstattaufenthalt eigentlich automatisch ab und überweist Dir die Summe abhängig Deiner Fahrzeugklasse. Dafür könntest Du evtl. noch einen Fragebogen zugeschickt bekommen.
Zusätzlich steht Dir noch eine Bearbeitungspauschale von (bei uns waren es) ca. 20,-€ zu die Dir die Versicherung auch noch überweist.
__________________ Gruß,
mario
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04.12.2012, 18:38 Uhr |
Posts: 4594 | Maybach-Klasse | Beitrag 2 mal editiert
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Jürgen W. aus P.
[Moderator] 20.+28.Treffenorganisator
Auto: Tesla Model 3 (Sonstige)
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Aua, Aua, Aua, ja, geteiltes Leid ist halbes Leid....
Da ich eine Rechtschutzversicherung habe, würde ich die ganze Sache meinem Anwalt übergeben. Dann hast du keinen Ärger mit der gegnerischen Versicherung. Aus Erfahrung muss ich leider sagen, dass manche Versicherungen solche Fälle gerne mal aussitzen oder vor Gericht gehen.
So wie das auf den Fotos aussieht, ist es auf einem Parkplatz passiert. Da herrscht eigentlich das Motto der "gegenseitige Rücksichtnahme". Da kann die Versicherung schnell mal versuchen dir eine Teilschuld zuzuschieben..... :-(
Ansonsten würde ich über das Gutachten abrechnen. Dann bekommst du den Betrag (ohne Mwst.) ausbezahlt und kannst den Schaden "selbst" beheben. Oder dir eine günstigere Lackiererei suchen.... Vielleicht findest du ja auch ´ne gute gebrauchte Stoßstange, dann kannst du nochmal was sparen.
Mitleidende Grüße,
Jürgen W. aus P. :rolleyes:
P.S. Kann dir auch eine sehr gute Lackiererei in PS empfehlen, falls gewünscht.
__________________ Sonnige Grüße,
Jürgen W. aus P.
Ich fahr schon mal voraus......in die Zukunft!!
Rettungsgasse bei Staubildung auf der Autobahn:
https://www.mb-treff.de/forum/thread.php?id=8096
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04.12.2012, 18:45 Uhr |
Posts: 4021 | Maybach-Klasse
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Lautrer
13.+25.Treffenorganisator
Auto: CLS 300 (c219)
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Hallo Andretti und Jürgen!
Erst mal vielen Dank für eure ausführlichen Antworten! :top:
Ja, die Unfallfahrerin wollte zuerst auch darauf raus, ich sei zu schnell an ihr vorbei gefahren ("mindestens 30"), als sie zunächst rechts (!) blinkte und dann unvermittelt nach links abbog. Allerdings hat ihr dann der Herr Polizist mal anhand der Bremswegformel erklärt, dass das gar nicht sein könne, weil ich dann unmöglich nur einen knappen Meter vor ihrem Auto zum stehen hätte kommen können.
Jedenfalls hat sie nach dieser Belehrung gegen Zahlung der Geldbuße von 35,- € und vollem Schuldanerkenntnis auf jegliche weitere Verfolgung der Sache verzichtet.
Rechtsschutz habe ich auch. Falls die Versicherung irgendwelche Zicken macht, wäre das sowieso mein nächster Schritt. Die Versicherungsbeiträge der letzten Jahre sollen sich schließlich auch mal auszahlen... ;)
__________________ Grüße aus der Pfalz!
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04.12.2012, 18:54 Uhr |
Posts: 765 | SL AMG-Klasse
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Andretti
7.Treffenorganisator
Auto: SLK 200k (r170)
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Zitat: Original von Jürgen W. aus P.:
So wie das auf den Fotos aussieht, ist es auf einem Parkplatz passiert. Da herrscht eigentlich das Motto der "gegenseitige Rücksichtnahme".
Dieses Motto herrscht überall im Straßenverkehr und auch sonst im Leben.
__________________ Gruß,
mario
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04.12.2012, 19:02 Uhr |
Posts: 4594 | Maybach-Klasse
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Capitan-Kriechstrom
15.Treffenorganisator
Auto: CLK63 AMG (c209)
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Zitat: Original von Andretti:
Zitat: Original von Jürgen W. aus P.:
So wie das auf den Fotos aussieht, ist es auf einem Parkplatz passiert. Da herrscht eigentlich das Motto der "gegenseitige Rücksichtnahme".
Dieses Motto herrscht überall im Straßenverkehr und auch sonst im Leben.
Paragraph eins der stvo
@Lauter: ich würde die gegnerische versicherung trotzdem darauf ansprechen das du die nutzenausfallpauschale in anspruch nimmst falls du auf einen leihwagen verzichtest und die aufwandspauschale für telefonate, usw (weis nicht genau wie der fachbegriff dafür heißt) haben möchtest. bei meinem unfall hat die versicherung diese sachen erst bezahlt als ich sie darauf angesprochen habe.
__________________ bei mir dreht sich alles um den stern
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04.12.2012, 19:50 Uhr |
Posts: 1447 | Maybach-Klasse
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marmue86
Auto: C230 Kompressor (w202)
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auch von meiner seite aus mein beileid zu dem chrash und den daraus resultierenden ärger/streitigkeiten.
ich empfehle dir aus eigener erfahrung die ganze sache umgehend zum anwalt zu geben. nach meiner befürchtung wird die gegnerische versicherung dein auto als wirtschaftlichen totalschaden abgelten wollen.
lass dich bloß nicht billig abspeisen, bleibt hartnäckig und beharre auf dein recht. man muss so einen schönen und vor allem seltenen W 202 erhalten.
und bzgl. der parkplatz-situation:
im gesamten öffentlichen und teilöffentlichen bereich gilt der §1 StVO und in deinem fall auch §8, genauer die vorfahrtsregel rechts vor links. des weiteren auch §9
(ich weiß, ich klinge wie ein schlaubi-schlumpf, wollts aber nur mal gesagt haben ;) ) nehmts mir nicht übel
gruß
__________________ ---Mitleid kriegt man geschenkt, Neid muss man sich verdienen---
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04.12.2012, 20:49 Uhr |
Posts: 524 | CL AMG-Klasse
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Capitan-Kriechstrom
15.Treffenorganisator
Auto: CLK63 AMG (c209)
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@ marmue86
ich muss dich leider etwas korrigieren. ich hoffe ich höre mich jetzt nicht zu sehr nach schlaubi schlumpf an =)
rechts vor links gilt auf einem parkplatz nicht auch wenn an der einfahrt ein schild steht "hier gilt die stvo" den auf einem parkplatz gibt es keine eindeutigen strassen die durch strassennamen oder abgesenkten bordsteinen kenntlich gemacht sind oder erkentlich sind. daher gilt auf parkplätzen grundsätzlich §1 der stvo (gegenseitige rücksicht nahme).
__________________ bei mir dreht sich alles um den stern
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04.12.2012, 21:01 Uhr |
Posts: 1447 | Maybach-Klasse | Beitrag 1 mal editiert
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Jürgen W. aus P.
[Moderator] 20.+28.Treffenorganisator
Auto: Tesla Model 3 (Sonstige)
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Zitat: Original von Andretti:
Dieses Motto herrscht überall im Straßenverkehr und auch sonst im Leben.
Hi Andretti,
ja, das stimmt sicherlich. Aber leider wird es dir bei einem Unfall auf einem Parkplatz gerne mal zum Nachteil ausgelegt.....
Das ist mir auch schon mal passiert. Eigentlich ´ne ganz klare Sache, aber am Ende habe ich 50% Mitschuld bekommen und habe den Schaden des Unfallverursachers bezahlen können. Recht haben und Recht bekommen sind halt 2 Paar verschiedene Schuhe......
Ich meinte auch "Grundsatz besonderer Rücksichtnahme (§ 1 StVO)"
Hier ist es ein bißchen besser erklärt, was ich meine:
http://www.autobild.de/artikel/unfall-auf-dem-supermarkt-parkplatz-43935.html
bzw.
http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/faq/parkplatzunfall.php
@Lautrer, da ich im Gegensatz zu dir schon einige Unfälle hatte. (... bis auf einmal unverschuldet ;) , habe ich auch einen guten Rechtsanwalt, der sich auf das Verkehrsrecht spezialisiert hat. Er ist auch Vertragsanwalt des ADAC. Bei Bedarf kann ich dir die Adresse geben.
Viele Grüße,
Jürgen W. aus P. 8)
__________________ Sonnige Grüße,
Jürgen W. aus P.
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Rettungsgasse bei Staubildung auf der Autobahn:
https://www.mb-treff.de/forum/thread.php?id=8096
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04.12.2012, 21:32 Uhr |
Posts: 4021 | Maybach-Klasse | Beitrag 1 mal editiert
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spookie
[Moderator] 9.Treffenorganisator
Auto: E320 (w211)
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Nebenbei:
Ich in immernoch schockier über die Preise und wie schnell die hochschießen. 8o Da mir bisher immer nur Menschen reingefahren sind, all die Jahre, ohne dass sie sich gestellt haben, musste ich immer alles selber bezahlen. In den 11 Jahren 202 musste ich 7x die Heckschürze lackieren lassen und 6x die Front. Was da an Kosten auflief kann sich dann jeder denken.
Einfach nur übel :nein:
__________________ Unsere Autos
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05.12.2012, 11:17 Uhr |
Posts: 8818 | Maybach-Klasse
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marmue86
Auto: C230 Kompressor (w202)
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Zitat: Original von Capitan-Kriechstrom:
@ marmue86
rechts vor links gilt auf einem parkplatz nicht auch wenn an der einfahrt ein schild steht "hier gilt die stvo" den auf einem parkplatz gibt es keine eindeutigen strassen die durch strassennamen oder abgesenkten bordsteinen kenntlich gemacht sind oder erkentlich sind. daher gilt auf parkplätzen grundsätzlich §1 der stvo (gegenseitige rücksicht nahme).
@capitan-kriechstrom: nun muss ich dich etwas korrigieren ;) §1 gilt natürlich da geb ich dir vollkommen recht, aber es gilt innerhalb eines parkplatzes die grundregel der vorfahrt rechts vor links sobald der parkplatz straßenähnliche züge aufweist. als beispiel die parkplatzmarkierungen und beschriftungen ergeben ein straßen/kreuzungsähnliches bild.
und diese schwachsinns-schilder "hier gilt die STVO" sind völlig überflüssig
nur so nebenbei, gestern bei einer praktischen führerscheinprüfung erst passiert, innerhalb des parkplatzes kam ein auto von rechts und mein schüler hat brav vorfahrt gegeben. auch der prüfer vom tüv bestätigte diesen grundsatz ;)
__________________ ---Mitleid kriegt man geschenkt, Neid muss man sich verdienen---
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05.12.2012, 11:18 Uhr |
Posts: 524 | CL AMG-Klasse | Beitrag 1 mal editiert
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Brovning
[Administrator] 4.+24.+33.Treffenorganis.
Auto: E300de (w213)
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Hallo Gerd,
das ist sehr ärgerlich! Hoffe die Versicherung macht keine Probleme.
Aber ich denke, dass es kein Geheimnis ist, dass Versicherungen höhere Preise für Reparaturen zahlen müssen, als Privatleute. Da die Werkstätten ihren Kragen nicht voll bekommen können, nutzen sie die Gelegenheit meist unverschämt aus. Die Versicherungen zahlen die überhöhten Preise, da eine Überprüfung meist mehr kosten würde. Jeder einzelne zahlt somit die Quittung durch ansteigende Versicherungsbeiträge...
__________________ Gruß
Brovning
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05.12.2012, 13:03 Uhr |
Posts: 9559 | Maybach-Klasse
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Lautrer
13.+25.Treffenorganisator
Auto: CLS 300 (c219)
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Ich kann nur sagen, dass der Polizist erklärte, dass auf einem Parkplatz quasi "kreuz und quer" gefahren darf, solange man niemanden behindert oder gefährdet. Irgendwelche Markierungen seien nur Anhaltspunkte.
So hat er letztendlich auch die Argumentation der Gegenseite ausgehebelt, die behauptete, ich hätte trotz des von der Unfallfahrerin gesetzten rechten Blinkers nicht links an ihr vorbeifahren dürfen, sondern hätte warten müssen, bis sie weg ist.
Mal sehen, was von der Versicherung kommt, dann reagiere ich entsprechend.
__________________ Grüße aus der Pfalz!
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05.12.2012, 17:11 Uhr |
Posts: 765 | SL AMG-Klasse
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Benzer57
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Hallo,
auf Parkplätzen gilt in der Regel Verständigungspflicht.
Die Gerichte tendieren bei diesen Verkehrsunfällen immer häufiger dazu, die Schuldfrage bei jeweils 50 % zu verteilen.
"Parkplatzunfälle" sind - von der Schadensregulierung - so ziemlich das Schlimmste, was einem passieren kann.
Aber: Blech kann man reparieren.
Bin mal gespannt, wie die Versicherung die Sache sieht.
@ Lautrer, halt uns mal auf dem Laufenden.
Gruß ;)
__________________ E-Cabrio 220 d A 238
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05.12.2012, 17:55 Uhr |
Posts: 295 | SL-Klasse | Beitrag 1 mal editiert
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thom.mac
Auto: E200 (w213)
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ich glaube, da war ich mit meinem Hagelschaden besser dran. Das war zwar teuerer aber die Versicherung hat nicht gezickt!!!! Drücke dir die Daumen!!!
Gruß Thom.Mac
__________________ Viele Grüße "thom.mac" = Zu Land zu Wasser und in der Luft.....immer unter einem guten "STERN"
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05.12.2012, 21:08 Uhr |
Posts: 497 | S AMG-Klasse
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max_L
11.+17.Treffenorganisator
Auto: CLK 230k (c208)
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Es ist auf jeden Fall nur mühsam....
Drücke die Daumen, dass das möglichst kostengünstig für Dich ausgeht. Aber immerhin: nur Blech... ist zwar ärgerlich, aber gegen andere Dinge sehr leicht verkraftbar. Toi toi toi
LG
Stephan
__________________ Viele versuchen perfekt zu sein, ich bin schon als Österreicher geboren.
mir passt mei Art a ned, aber so bin i...
(Zitat: Falco 19.02.1957 - 06.02.1998 )
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06.12.2012, 00:05 Uhr |
Posts: 1618 | Maybach-Klasse
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Lautrer
13.+25.Treffenorganisator
Auto: CLS 300 (c219)
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Heute war ein Brief der gegnerischen Versicherung in der Post, in dem sie mich um Vereinbarung eines Termins mit ihrem Gutachter bitten.
Ich gehe davon aus, dass dieses Schreiben schon abgeschickt wurde, bevor sie die Unterlagen meines Gutachters bekommen haben, daher rufe ich da morgen kurz an und teile denen mit, dass bereits ein Gutachten unterwegs ist zu ihnen.
Und nach Rücksprache und auf anraten meines Gutachterbüros werde ich mich morgen mit meiner Anwältin (Verwandtschaft von mir ;)) in Verbindung setzen.
Werde dann alles Weitere berichten.
__________________ Grüße aus der Pfalz!
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06.12.2012, 22:53 Uhr |
Posts: 765 | SL AMG-Klasse | Beitrag 2 mal editiert
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Lautrer
13.+25.Treffenorganisator
Auto: CLS 300 (c219)
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So! Die Sache ist beim Anwalt. Mal sehen wie's jetzt weitergeht. Aktuell kann ich nichts weiter tun außer den Schriftverkehr abzuwarten.
So lange fahre ich halt mit 'nem lädierten Auto rum... :(
__________________ Grüße aus der Pfalz!
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07.12.2012, 18:40 Uhr |
Posts: 765 | SL AMG-Klasse
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