Ben96
Auto: E50 (w210)
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Hallo zusammen,
ich bin Sascha und komme aus der Nähe von Hamburg.
Ich bin seit 2 Wochen stolzer Besitzer eines W210 E50 AMG.
Vorher bin ich eigentlich nur BMW gefahren aber die Probefahrt mit dem W210 hat mich umgehauen!
Ja nun hoffe ich, das ich hier nützliche Tipps und Erfahrungen sammeln kann.
Der Wagen ist BJ 96 und hat 210.000 km gelaufen.
- Leder
- Klima
- Sitzheizung
- Memorysitze
etc.
Was soll ich schreiben? Fragt mich wenn Ihr Fragen habt.
Gruß
Sascha
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06.12.2012, 15:11 Uhr |
Posts: 65 | E-Klasse
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Lautrer
13.+25.Treffenorganisator
Auto: CLS 300 (c219)
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N'Abend Sascha!
Herzlich Willkommen hier im Forum und viel Spaß mit vielen Gleichgesinnten wünscht dir der
Lautrer :wink:
Schönes, flottes Autochen hast du da! :top:
__________________ Grüße aus der Pfalz!
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06.12.2012, 22:47 Uhr |
Posts: 765 | SL AMG-Klasse
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spookie
[Moderator] 9.Treffenorganisator
Auto: E320 (w211)
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E50, schönes seltenes Modell, sowas sieht man gerne.
Viele Spass mit dem neuen, er hat hoffentlich keine grossen Rostprobleme, ein Grund warum die 210er so stark ausgestorben sind.
Fehlen da die Nebelscheinwerfer?
__________________ Unsere Autos
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07.12.2012, 09:27 Uhr |
Posts: 8820 | Maybach-Klasse
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max_L
11.+17.Treffenorganisator
Auto: CLK 230k (c208)
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Willkommensgruß aus dem Ösiland :wink: Viel Spass und viele unfall - und reparaturfreie Kilometer !!
__________________ Viele versuchen perfekt zu sein, ich bin schon als Österreicher geboren.
mir passt mei Art a ned, aber so bin i...
(Zitat: Falco 19.02.1957 - 06.02.1998 )
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07.12.2012, 10:04 Uhr |
Posts: 1618 | Maybach-Klasse
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Jürgen W. aus P.
[Moderator] 20.+28.Treffenorganisator
Auto: Tesla Model 3 (Sonstige)
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Moin, Moin,
herzlich Willkommen!
Viel Spaß mit dem Neuen Stern und hier im Forum!
Verschneite Grüße,
Jürgen W. aus P. :frier:
__________________ Sonnige Grüße,
Jürgen W. aus P.
Ich fahr schon mal voraus......in die Zukunft!!
Rettungsgasse bei Staubildung auf der Autobahn:
https://www.mb-treff.de/forum/thread.php?id=8096
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07.12.2012, 12:37 Uhr |
Posts: 4021 | Maybach-Klasse
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Ben96
Auto: E50 (w210)
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Hallo, kann leider erst jetzt antworten.
Der Wagen hat nur an den Radläufen richtig hinteren Türen Rost. Allerdings habe ich da schon einen Termin und am 27.12 ist er wieder rostfrei! Die NSW fehlen nicht sind aber schwarz getönt, warum weiss ich nicht. Ansonsten bin ich bis jetzt sehr zufrieden und er ist natürlich angemeldet.
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09.12.2012, 17:00 Uhr |
Posts: 65 | E-Klasse
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Brovning
[Administrator] 4.+24.+33.Treffenorganis.
Auto: E300de (w213)
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Hallo Sascha,
Willkommen hier auf MB-Treff.de! :wink:
__________________ Gruß
Brovning
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10.12.2012, 07:13 Uhr |
Posts: 9559 | Maybach-Klasse
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Ben96
Auto: E50 (w210)
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Vielen Dank für den netten Empfang! :top:
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11.12.2012, 13:24 Uhr |
Posts: 65 | E-Klasse
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Ben96
Auto: E50 (w210)
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Es hat sich jede Menge getan :)
Der Rost wurde komplett entfernt und ich habe originale US Begrenzungsleuchten verbaut.
Desweiteren habe ich meine Rückleuchten komplett Rot gemacht.
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15.01.2013, 14:22 Uhr |
Posts: 65 | E-Klasse
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spookie
[Moderator] 9.Treffenorganisator
Auto: E320 (w211)
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15.01.2013, 14:41 Uhr |
Posts: 8820 | Maybach-Klasse
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Ben96
Auto: E50 (w210)
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15.01.2013, 15:56 Uhr |
Posts: 65 | E-Klasse
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spookie
[Moderator] 9.Treffenorganisator
Auto: E320 (w211)
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15.01.2013, 16:01 Uhr |
Posts: 8820 | Maybach-Klasse
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Ben96
Auto: E50 (w210)
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Habe die Leuchten foliert. Also die Rückfahrlichter.
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15.01.2013, 16:24 Uhr |
Posts: 65 | E-Klasse
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spookie
[Moderator] 9.Treffenorganisator
Auto: E320 (w211)
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Die Anmerkung dass man das nicht darf, Veränderung einer lichttechnischen Einrichtung, brauch ich galube nicht erwähnen. Hoffen wir mal es wird Dir nicht zum Verhängnis :)
Hatte mich schon gewundert, die noch nie gesehen zu haben =)
__________________ Unsere Autos
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15.01.2013, 17:08 Uhr |
Posts: 8820 | Maybach-Klasse
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Ben96
Auto: E50 (w210)
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Wie schon einmal in einem anderen Thread erwähnt, ist es bei mir alles legal und sogar vom Tüv eingetragen, da ich meinen Wagen seit 2 Wochen in Enland zugelassen habe ;)
Gruß
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15.01.2013, 17:13 Uhr |
Posts: 65 | E-Klasse
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Lautrer
13.+25.Treffenorganisator
Auto: CLS 300 (c219)
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Und wo fährst du hauptsächlich damit rum? In D oder in GB?
Nur mal so - interessehalber... :grübel:
Und ich wusste gar nicht, dass der deutsche TÜV Eintragungen für im Ausland zugelassene Autos macht. Und wieso dann offensichtlich nach anderen Regeln und Vorgaben als für deutsche Autos? Ist das immer so? ?(
Kennt sich damit jemand von euch aus?
Oder wird das jetzt zu sehr "off topic"? :rolleyes:
__________________ Grüße aus der Pfalz!
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15.01.2013, 20:34 Uhr |
Posts: 765 | SL AMG-Klasse | Beitrag 1 mal editiert
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Andretti
7.Treffenorganisator
Auto: SLK 200k (r170)
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@Lautrer,
Als Off Topic würde ich es nicht sehen, da es ja Fragen zu Aussagen des Thread-Erstellers sind.
Ob der deutsche TÜV etwas an im Ausland zugelassenen Fahrzeugen eintragen kann weiß ich nicht aber warum nicht.
Die haben inzwischen selbst Prüfstellen in der Türkei.
Wenn er das kann muß er es dann auch nach den Regeln des Landes machen wo es zugelassen ist.
Keine Ahnung ob in GB (ist ja schließlich in der EU) Dinge am Fahrzeug erlaubt sind die kein E-Prüfzeichen haben wie LEDs oder Folierungen für Rücklichter.
Aber natürlich kann man ein Fahrzeug auch sowieso nur vorübergehend und nicht dauerhaft in Deutschland fahren wenn es im Ausland zugelassen ist.
Das Fahrzeug muß da zugelassen sein wo sich der 1. Wohnsitz befindet bzw. wo man sich die meiste Zeit des Jahre aufhält.
@Ben96,
Hallo und herzlich Willkommen.
__________________ Gruß,
mario
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15.01.2013, 22:45 Uhr |
Posts: 4594 | Maybach-Klasse
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Ben96
Auto: E50 (w210)
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Hallo,
Ich fahre in GB nie mit dem Auto. Der ist dort nur zugelassen. Die Eintragungen sind in GB gemacht worden. In D darfst du dauerhaft ein Auto fahren das in GB angemeldet ist, wenn dir der wagen nicht gehört oder nicht auf dich zugelassen ist. Ich habe keinen Wohnsitz in GB. Ich habe mir dort auch eine Folierung der Frontscheiben eintragen lassen.
Das ist nämlich meine nächstes Vorhaben.
Ich habe ihn wegen den Kosten in GB zugelassen.
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16.01.2013, 12:05 Uhr |
Posts: 65 | E-Klasse
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Benzer57
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Rechtsgrundlage
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
§ 20 Vorübergehende Teilnahme am Straßenverkehr im Inland
(1) In einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassene Fahrzeuge dürfen vorübergehend am Verkehr im Inland teilnehmen , wenn für sie von einer zuständigen Stelle des anderen Mitgliedstaates oder des anderen Vertragsstaates eine gültige Zulassungsbescheinigung ausgestellt und im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist.
6) Als vorübergehend im Sinne des Absatzes 1 gilt ein Zeitraum bis zu einem Jahr. Die Frist beginnt bei Zulassungsbescheinigungen mit dem Tag des Grenzübertritts und
bei internationalen Zulassungsscheinen nach dem Internationalen Abkommen vom 24. April 1926 über Kraftfahrzeugverkehr mit dem Ausstellungstag.
;)
__________________ E-Cabrio 220 d A 238
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16.01.2013, 17:10 Uhr |
Posts: 295 | SL-Klasse
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Lautrer
13.+25.Treffenorganisator
Auto: CLS 300 (c219)
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Sehe ich das richtig, dass Ben96 - bzw. "sein" Auto - demzufolge Deutschland spätestens nach einem Jahr mal kurz verlassen müsste, um die rechtliche Voraussetzung "vorübergehend" zu erfüllen?
Hinzu käme noch die Frage des nicht gestatteten "regelmäßigen Standorts", wenn das Auto ausschließlich von einem Deutschen, der in Deutschland wohnt, genutzt wird.
Für mich bewegt man sich da rechtlich doch auf eher dünnem Eis...
Aber ich will mir mal nicht anderer Leute Kopf zerbrechen - Ben96 wird schon wissen, was er tut. :rolleyes:
__________________ Grüße aus der Pfalz!
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16.01.2013, 18:17 Uhr |
Posts: 765 | SL AMG-Klasse
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