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Wieder mal e-bay - Das Rübenroderurteil - https://www.mb-treff.de/forum/thread.php?id=1116
Geschrieben von Andretti am 10.01.2007, 17:52 Uhr:
Vielleicht habt Ihr`s ja schon gehört.
Ein e-bay Verkäufer der einen versteigerten Rübenroder im Wert von 60.000€ nicht für das Höchstgebot von 51€ hergeben wollte, da er Ihn angeblich bereits verkauft hatte, wurde vom OLG Köln jetzt zur Zahlung von 59949€ verurteilt.
zum Urteil
Geschrieben von Brovning am 10.01.2007, 19:03 Uhr:
So ist es richtig! :top:
Dort muss einfach durchgegriffen werden. Die meisten sind sich nicht bewusst, dass eine eBay-Auktion ein gültiger Kaufvertrag ist.
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