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Geschrieben von Han Schopp am 19.03.2008, 16:44 Uhr:

Hallo zusammen.
Kaum wurde unser alter w210 verkauft, hat eben grad der Käufer angerufen :motz: und sagte mir, dass das Auto Hydraulig-Öl von der Servolenkung verliert. Jetzt sollen wir "wahrscheinlich" die kosten dafür tragen. Das Auto wurde Privat verkauft. Ausserdem hatten wir noch nie mit der Servolenkung Probleme gehabt. Kann mir jemand helfen, das mein Vater nicht dann doch bezahlen muss?


Geschrieben von Chipsy am 19.03.2008, 17:09 Uhr:

So what?

Im Ernst: Wenn ich Käufer wär, ich täts auch versuchen!

Anspruch hat er denke ich nicht. Ihr seid ja kein Händler.

Cool bleiben...

Gruß
Roger


Geschrieben von Han Schopp am 19.03.2008, 17:20 Uhr:

Naja kann ich schlecht. Bzw. mein Vater weiß noch nix davon, weil er noch auf Arbeit ist. Habe aber eben mal den Vertrag rausgeholt. Es steht auch drinne, das wir keien gewährleistung übernehmen. Das hat der Käufer auch unterschrieben!


Geschrieben von Brovning am 19.03.2008, 17:27 Uhr:

Gekauft wie gesehen...

Der Käufer hat bei Kauf von Privat normal keinerlei Anspruch, außer es handelt sich um vertuschten Unfall oder Vergleichbarem.


Geschrieben von Andretti am 19.03.2008, 17:33 Uhr:

Ich würd mir da auch keine Sorgen machen. Privat haftet man normal nur für versteckte Mängel von denen man selbst gewußt hat. Wenn Ihr nicht grad ne Motorwäsche gemacht hattet, das es so aussah, als wolltet Ihr etwas verstecken, wird der Käufer schlechte Karten haben. Ansonsten hätte er ja bei der Fahrzeugbesichtigung eine Undichtigkeit feststellen können.


Geschrieben von Han Schopp am 19.03.2008, 17:44 Uhr:

Na okay vielen Dank Leute. Da kann man aml wieder sehen,d as man stolz sein kann hier in diesem Forum Angemeldet zu sein ;)


Geschrieben von biba-cl am 19.03.2008, 19:33 Uhr:

dem kannst du aber mal was erzählen!!! solange keine arglistige täuschung vorliegt eurerseits natürlich, dann hat er keine ansprüche auf die sogenannte sachmangelhaftung, da ihr nicht als juristische person auftretet. somit ist die sache für euch gegessen...


Geschrieben von Han Schopp am 20.03.2008, 11:27 Uhr:

Joa er hat gesteren nochmal um 20.00Uhr angerufen. Der Schaden beläuft sich auf 250€. Und dann sagte er noch, das der wagen beim runterschalten von 4 auf 3 sich verschlückt und den Gang net findet. Hab noch bie sowas gehört, dass das geht!


Geschrieben von Voodoo2150 am 20.03.2008, 11:55 Uhr:

War bei uns mal ähnlich. Den W203 von meinem Vater haben wir damals an so einen "fahrenden Händler" verkauft. Er hat immerhin 800€ mehr für das Auto bezahlt, als der Mercedes Händler geboten hatte, trotz neukaufs.

Naja, 2 Tage später hat er nochmal angerufen und gemeint, die Einspritzpumpe sei defekt. Kostet ca 1000€. Hab natürlich gesagt, nix da :D

2 Wochen Später kam auch noch die Rechnung von einer Mercedes Werkstatt, die auch wirklich eine Einspritzpumpe getauscht hat. Das gute daran war, dass nicht mal die Fahrgestellnummern übereingestimmt haben.

Seit dem hat er sich auch nicht mehr gemeldet.


Geschrieben von Keule am 20.03.2008, 12:05 Uhr:

Mion Mion
hab da mal was vom Anwalt für dich rausgesucht
Kauf von privat

Wer seinen "Gebrauchten" privat verkauft, kann die Gewährleistung ausschließen. Der bekannte Zusatz in Kaufverträgen: "Das Fahrzeug wurde verkauft wie gesehen unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" ist wirksam, wenn der Verkäufer eine Privatperson ist. Eine solche Klausel befreit den Verkäufer in der Regel von der Haftung für alle Mängel an dem Wagen. Sie gilt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) auch für Schwerstmängel.

Nur wenn der Verkäufer ausdrücklich eine Garantie gegeben hat oder nachweisbar arglistig gehandelt hat, muss er - trotz Ausschluss der Gewährleistungsrechte - ausnahmsweise für Mängel einstehen. In der Praxis betrifft dies häufig das Verschweigen von Unfallschäden. Der Verkäufer hat die Pflicht, wesentliche Mängel, wie Unfallschäden, unaufgefordert zu offenbaren.

Rechtstipp: Beim Haftungsausschluss sollten Sie auf die genaue Formulierung achten. "Gekauft wie besichtigt" oder "gekauft wie besichtigt und Probe gefahren" führen nicht zum vollständigen Haftungsausschluss, sondern nur für solche technischen Mängel, die dem Käufer bei einer normalen Besichtigung ohne einen Sachverständigen hätten auffallen müssen.

Der Haftungsausschluss muss ausdrücklich vereinbart werden. Ist kein Haftungsausschluss vereinbart, haftet der Verkäufer dem Käufer für alle Fahrzeugmängel, die bei der Übergabe vorhanden waren, mit Ausnahme normaler, altersgemäßer Verschleiß-, Abnutzungs- und Alterungsschäden


mit vielen Grüßen Keule :aha:


Geschrieben von Han Schopp am 20.03.2008, 17:07 Uhr:

okay vielen Dank Leute! Habt mir seeeeehr weiter geholfen^^


Geschrieben von C30CDIAMG am 21.03.2008, 13:50 Uhr:

Das Auto muss in eine Werkstatt, ein Gutachter muss feststellen ob der Schaden bereits vor Verkauf bestanden hat, bzw. ein Mangel vorgelegen hat. Ist dies der Fall muss die Reparatur vom Verkäufer gezahlt werden. Sollte dies nicht der Fall sein müßt ihr nix zahlen!

So die Auskunft meiner Juristin!


Geschrieben von biba-cl am 21.03.2008, 15:05 Uhr:

@ c30cdiamg: ich würde sagen, dass was dir deine juristin da gesagt hat, gilt für händler die nach ablauf der ersten sechs monate die sog. beweislastumkehr dem käufer belasten. dabei muss der käufer beweisen, dass der aufgetretene mangel schon beim kauf bestanden hat.

ich würde sagen, dass du bzw. ihr gar nicht zu haften habt, da der käufer ja auch laut vertrag von seinen gewährleistungsansprüchen zurückgetreten ist.


Geschrieben von C30CDIAMG am 21.03.2008, 15:27 Uhr:

es geht nicht um gewährleistung sondern darum das das auto den dem zustand entsprechen muss in dem es verkauft wurde. liegt ein mangel vor, der sich erst nach dem kauf bemerkbar macht, dessen ursache aber zweifellos vor dem verkauf bestand, so haftet der verkäufer. hierbei handelt es sich nicht um eine gewährleistung wie bei händler, ist doch bei ebay nichts anderes, wenn ich was kaufe und bezahlt habe, und die ware kommt zu mir nach hause, dort stelle ich fest das die ware nicht so ist wie beschrieben, habe ich das recht auch bei einer privatperson, entweder mein geld zurück zu fordern, oder er muss mir eine ware liefern wie versprochen.

es ist zwar doof das es so passiert ist, aber es ist pech! wenn der käufer euch den wagen hinstellt, und sagt rückabwicklung, dann habt ihr pech!


Geschrieben von Brovning am 21.03.2008, 16:23 Uhr:

Warten wir mal ab, wie es ausgeht.


Geschrieben von Voodoo2150 am 22.03.2008, 01:23 Uhr:

Aber man kann doch von einem normalen Autofahrer nicht erwarten, dass er irgendwelche technischen Mängel selber weiß.

Ich muss ja als Verkäufer nicht erst in die Werkstatt um alle Fehler ausschließen zu können.

Wer kann beweisen, ob ich den Fehler vorher schon wusste oder nicht?


Geschrieben von Keule am 22.03.2008, 01:38 Uhr:

Mio Moin
Man kann sich auch verzetteln wir reden hier immer noch von einen Privat Verkauf !! Ich kenne zwar nicht den Original Kaufvertrag aber wenn er so ist wie ich schon beschrieben habe gibt es keine Schwierigkeiten .. kein Gutachter kann nachweisen das dieser Mängel schon vorhanden war da gibt es immer ein gegen Gutachten wenn es wirklich zum Prozess kommt was ich nicht glaube, bei privat Verkauf liegt es immer an der Wortwahl im Kaufvertrag.
mit vielen grüßen Keule
:grübel:


Geschrieben von biba-cl am 22.03.2008, 16:53 Uhr:

da hat keule recht. hinzu kommt, dass privatverkäufer bei ebay den tatsächlichen befund der ware angeben müssen und da in den meisten fällen gekauft wie gesehen dabei nicht möglich ist, muss eine gewisse rücktrittsgarantie bleiben. ausserdem wäre es ja auch möglich, dass der schaden an dem 210er erst nach dem verkauf auftrat. bspw. hat der käufer hier was nachgeuckt, da ein schräubchen nachgezogen und somit was beschädigt und sucht einen dummen, der das ausbadet. ich würde sagen, abwarten und tee trinken...


Geschrieben von Han Schopp am 26.03.2008, 20:24 Uhr:

Man was hab ich fuer eine Welle ausgeloest :D

Das Problem hat sich erledigt...

Der Typ bekommt nix, weil das NACh dem kauf passiert ist, wie UNSERE Mb-Werkstatt festgestellt hat. Meinte aber dann dennoch der Keufer, dass wir immer Pape unter dem auto gelegt haetten, damit man das nicht sehen wuerde. Wie dreist mache Leute sind. Aber naja ist egal...

Der Fall ist jetzt geklaert. Vielen Dank von mir und meinen Vater nochmals, fuer eure Bemuehungen :top:


Geschrieben von biba-cl am 26.03.2008, 22:52 Uhr:

dann sag ich mal glückwunsch.
und die idee mit der pappe ist gar nicht mal so schlecht =)
***netter Mensch*** gibt's... naja




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