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TÜV bei Wochenzulassung? - https://www.mb-treff.de/forum/thread.php?id=3357
Geschrieben von Manuel am 13.03.2009, 20:16 Uhr:
Hallo,
mal eine dumme frage, braucht man TÜV für eine Wochenzulassung?
Wie läuft das im Allgemeinen ab, wenn ich jetzt z.b. ein Auto nur ganz selten fahre, könnte ich den dann einfach immer wenn ich lust hab, mal eine Woche damit zufahren, mit einer Wochenzulassung zulassen?
(Wäre ein Extremumbau, mit dem nur ganz wenig gefahren werden würde hauptsächlich auf Treffen, viertel Meilen- und Bergrennen (hab halt keinen Anhängerführerschein und würde auch lieber direkt mit dem Auto jeweils hinfahren)! Nur die ganzen Eintragungen würde einen auffressen, deshalb meine Überlegung mit der Wochenzulassung!) Verkehrstauglich bleibt das Auto natürlich, Lichtanlagen bleibt original und normale Straßenreifen bleiben auch drauf!
Geschrieben von spookie am 13.03.2009, 22:47 Uhr:
Das verhält sich wie bei den roten Kennzeichen früher: mit der Zulassung ist der Wagen auch zugelassen, solange relevante Teile wie die Bremsanlage, Gurte, Airbags, eben die Hauptpunkte der Sicherheit, einwandfrei funktionieren.
Solche Kurzzeitkennzeichen kann man z.B. auch bei ebay kaufen, da ist die Versicherung für die Zeit gleich mit drin, praktische Sache.
Geschrieben von Manuel am 14.03.2009, 20:25 Uhr:
Das wäre alles vorhande, Schroth Gurte, wie schon gesagt, normale zulässige Straßenbereifung (Slicks würde ich dann erst auf dem Ring montieren!), die auch durch Kotflügel gesetzesmässig abgedeckt sind und logischerweise auch für genügend Freigängigkeit gesorgt ist! Bremsanlage wäre schon eher überdimensioniert (mit 260er Bremsscheiben vorn, für nur knappe 700kg Fahrzeuggewicht!) und die Beleuchtungsanlage bleibt auch Original! Motor wird halt von vorne in den Kofferraum versetzt und aus Frontantieb wird Heckantrieb, und die Leistung soll ca. 180-250PS betragen!
Somit dürfte ich keine Problem bekommen, wenn ich das Auto mit so einem 5 Tages Kennzeichen zulasse oder? Kann ja bei einer Polizeikontrolle dann sage das das eine Probefahrt ist, oder ich gerade zu einem Treffen unterwegs bin, um das Auto evtl. Kaufinteressenten vorzuführen, oder?
Sicher in erster Linie werde ich schon noch weiter alles versuchen, alle umbauten Eingetragen zu bekommen (bin ja mit dem Projekt noch in der Planungsphase, somit beziehe ich wenn es angeht schon von anfang an einen TÜV Prüfer mit ein!), aber mir geht es jetzt hauptsächlich um das, falls mir der TÜV dann doch einen Strich durch die Rechnung macht, das ich das Auto Trotzdem manchmal einigermassen legal auf der Straße bewegen kann und die ganze Kohle für den Umbau nicht aus dem Fenster geworfen habe!
Geschrieben von spookie am 15.03.2009, 19:19 Uhr:
Oh, ok, das ist ein Extremfall, da kann ichs nicht mit Sicherheit sagen. Ein versetzter Motor im Strassenverkehr ändert das Crashverhalten grundlegend. Würd am besten mal Deine lokale TÜV Stelle anrufen zur Sicherheit, für so eine Rennsemmel wäre ein Hänger wirklich das beste.
Geschrieben von Benzer57 am 15.03.2009, 19:37 Uhr:
Hallo,
eine Betriebserlaubnis / "Genehmigter Typ" ist in diesen Fällen noch nicht erteilt, so dass die Vorschriften des § 19 StVZO nicht greifen. Gleichwohl besteht die Möglichkeit, die Weiterfahrt aus Gründen des Gefahrenabwehrrechts (Polizeirecht) zu verbieten (Abschleppkosten pp.).
Verlade die Kiste auf einen Trailer und fahre nicht im öffentlichen Verkehrsraum.
Gruß ;)
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