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Geschrieben von AMG-Andy am 04.06.2009, 18:39 Uhr:
Möchte für einen Bekannten an einem BMW eine Frontschürze verbauen. War mit dem Materialgutachten der Schürze beim Tüv. Dort sagte man mir Materialgutachten seien seit diesem Jahr nicht mehr gültig. Man bräuchte seit diesem Jahr ein Teilegutachten.
Mir ist das ein Bisschen ein Rätsel. ?( Habe Kontakt mit dem Hersteller aufgenommen, der war ganz entsetz. Meinte davon höre er zum ersten mal. Habe erst heute genau diese Schürze an einem Fahrzeug mit dem selben Gutachten eintragen lassen. :grübel:
Nun die Frage ist das nur bei meinem Tüv so oder auch bei anderen???
Kann doch nicht sein das der Tüv es in Heilbronn einträgt und der bei mir nicht? ?(
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Andy
Geschrieben von marmue86 am 04.06.2009, 19:50 Uhr:
hi, ich habe ebenfalls eine solche erfahrung gemacht was materialgutachten und eintragung betrifft.
ich tippe mal das der tüv-prüfer die stóßstange mit materialgutachten einfach nicht anerkennt weil er sich entweder nicht auskennt ?( oder einfach keine lust hat X(.
aber wenn man ein derartiges gutachten hat, kann der tüv in seiner liste nachschauen und das ding ohne weiteres eintragen.
auch das mit der teilegutachten pflicht hör ich zum ersten mal.
mfg marmue
Geschrieben von Andretti am 04.06.2009, 20:42 Uhr:
Der TÜV Nord hat sich da etwas in zusammenarbeit mit e-bay einfallen lassen, weil ja gerade dort oft fragwürdige Teile durch gehen. TÜV Nord und die häufigsten FAQs
Im Grunde kann man ja alles eintragen lassen, solange es legal ist, kommt halt auf den Aufwand und die Kosten an. Ein Materialgutachten sagt ja erstmal garnicht viel aus. Ist aber für den Hersteller viel billiger wie ein Teilegutachten. Wichtiger ist ja was mit dem Teil z.B. bei einem Crash passiert. Dafür müßte man normalerweise das Teil erstmal crashen lassen, damit ein Teilegutachten entstehen kann. Vermutlich wird beim TÜV nur jetzt genauer hingeschaut, was von den Prüfern eingetragen wird. Rechtens war das schon vorher nicht, dass lediglich auf ein Materialgutachten ein Teil eingetragen wird. Erforderlich ist auf jeden Fall eine Sonderabhnahme, welche sich nach Aufwand richtet.
Am besten bei sowas direkt beim TÜV Nord, Süd, oder wie die alle heißen nachfragen. Da erfährt man weit mehr, als an einer TÜV-Station.
Geschrieben von AMG-Andy am 05.06.2009, 07:19 Uhr:
Ich war beim Tüv Süd...
Der Hersteller der Schürze hat mir jetzt angeboten das Teil bei seinem Tüv ( ebenfalls Tüv Süd, nur eben in Heilbronn ) eintragen zu lassen. Da zweifel ich irgendwie am System. Bei mir gehts nicht und ca 100 km weiter gehts ohne Probleme???
Geschrieben von spookie am 07.06.2009, 12:34 Uhr:
Typischer Fall von Vitamin B. Wenns deren üblicher TÜV ist, dann geht das bei denen auch ohne Probleme durch. Es bleibt leider immer der bittere Beigeschmack, dass jeder andere TÜV jederzeit alles wieder austragen kann, was eingetragen ist.
Geschrieben von Gloiner am 11.06.2009, 19:30 Uhr:
War bei mir auch so mit der BBS-Front beim W124. Das Gutachten war angeblich zu alt. Dann wurde kurzerhand eine Einzelabnahme gemacht. Kostenpunkt damal 1863 (oder war es doch 2003) 50 € in bar. Auf das hin, habe ich damals die dazugehörigen Seitenschweller gar nicht mehr eintragen lassen. Merkte eh keiner.
Grüße Gloiner
Geschrieben von AMG-Andy am 12.06.2009, 07:13 Uhr:
War ein weiteres mal an der Tüv Süd stelle in Leutkirch erst meinten die man könne es gar nicht eintragen, dann evtl doch und jetzt dann doch nicht. Sie schickten mich nach Ravensburg zum Tüv Süd (ca 25km entfernt), da bekomm ich es ohne Probleme eingetragen... Ich denk mir so langsam das das alles reine Schickane von denen ist....
Geschrieben von Popey24 am 12.06.2009, 11:18 Uhr:
Die Vorgaben sind unterschiedlich. Beim Tüv Hessen dürfen beispielsweise seit 2008 keine Sonderabnahmen gemacht werden. Ich muss jetzt immer ins Nachbarbundesland fahren.
Zu Materialgutachten kann man pauschal wenig sagen. Grundsätzlich gilt: Kann von dem Bauteil eine Gefahr ausgehen. Ich hab mir bislang nur LK-Adapter mit Materialgutachten eintragen lassen. Da geht es aber nur um die Festigkeit.
Bei ner Stoßstange sieht das anders aus. Wie verhält sie sich bei nem Crash mit Fußgänger?
Was ist es denn überhaupt für ein Material?
Gruß,
Stephan
Geschrieben von Andretti am 12.06.2009, 12:59 Uhr:
Hier mal etwas über ein Gerichtsurteil zum Thema Materialgutachten. Für den Endverbraucher völlig wertlos. Auch Vitamin B beim TÜV macht so eine Eintragung nicht legal.
Wer Autozubehörteile verkauft, darf diese künftig nicht mehr mit dem Hinweis "mit Materialgutachten" anbieten. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem aktuellen Urteil entschieden (AZ. 20 U 175/04). Der Hinweis "mit Materialgutachten" sei irreführend, da er beim Kunden den Eindruck erwecken könnte, es handele sich um "Teilegutachten", die für den Erhalt der Betriebserlaubnis erforderlich seien, teilte das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe mit.
Zum Rechtsstreit hatten die Angebote eines Verkäufers geführt, der über Ebay verschiedene Autoteile – unter anderem Seitenschweller und Stoßstangen – mit der Bezeichnung "mit Materialgutachten" offeriert hatte. Der An- bzw. Einbau dieser Teile in ein Kraftfahrzeug führte jedoch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Das ist nur dann nicht der Fall, wenn ein so genanntes "Teilegutachten" eines technischen Dienstes vorliegt und der An- bzw. Einbau unverzüglich von einem Sachverständigen abgenommen wird.
Materialgutachten sind jedoch keine "Teilegutachten" im Sinne der StVZO, sondern für Hersteller von Autoteilen bestimmt und für einen Käufer ohne wesentliche Bedeutung. Um solche Missverständnisse künftig auszuschließen, muss laut Urteil nun bei der Bewerbung von Autoteilen grundsätzlich auf die Formulierung "mit Materialgutachten" verzichtet werden.
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