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Geschrieben von mb201 am 25.01.2006, 18:55 Uhr:

Hallo zusammen.
Mein Auto ist werkseitig tiefer (Sportline). Jetzt habe ich die originalen Federn gegen exakt gleichhohe Federn von H&R getauscht.
Muß ich diese Federn jetzt eintragen lassen, oder ist das nicht nötig, da das Fahrwerk im Grunde genommen nicht verändert wurde?
:grübel:
Vielleicht kann mir jemand bei dieser Frage helfen...


Geschrieben von Andretti am 25.01.2006, 19:38 Uhr:

Mußt Du theoretisch schon. Wenn Du z.B. andere Felgen aufziehst mußt Du das ja auch eintragen lassen, selbst wenn sie die gleichen Daten haben wie die originalen.
Wenn sie keine andere Farbe haben würd ich´s mir bei den Federn aber sparen. Verändert hat sich das Fahrwerk schon (evtl. Härte oder Kurvenverhalten)


Geschrieben von mb201 am 25.01.2006, 19:46 Uhr:

Danke für deine Antwort.
Das hab ich schon befürchtet, sind ja in DL. Und eintragen was eigentlich eh drin ist, ist echt unsinnig, da hast du Recht.


Geschrieben von spookie am 26.01.2006, 08:31 Uhr:

Lieber Eintragen als die Zulassung verlieren bzw. den Versicherungsschutz wenn irgendwas anderes passiert und das rauskommt.


Geschrieben von Brovning am 26.01.2006, 08:43 Uhr:

Zitat:
Original von spookie:
Lieber Eintragen als die Zulassung verlieren bzw. den Versicherungsschutz wenn irgendwas anderes passiert und das rauskommt.
:dafür: Ganz meine Meinung. Die Unkosten die dir bei einem Unfall entstehen können sind imens!



Geschrieben von Andretti am 26.01.2006, 19:35 Uhr:

@Brovning
Das stimmt natürlich! Stellt sich nur die Frage, weil ja keine Tieferlegung, also keine Höhenveränderung stattgefunden hat ob`s unbedingt eintragungspflichtig ist. 8o Sonst müssen evtl. alle Zubehör Ersatzteile eingetragen werden, die mit dem Serienteil baugleich sind wie z.B. Stoßdämpfer usw.
Am besten beim Tüv nachfragen.


Geschrieben von mb201 am 27.01.2006, 09:42 Uhr:

@ C180Sport-18Zoll:
Ja, genau das ist auch mein Denkproblem.
Ich hab mir z.B, ja auch neue Dämpfer von Sachs gekauft. Die muß ich ja auch nicht eintragen lassen, obwohl die vielleicht auch andere Kennwerte haben als die Dämpfer vom Daimler.
?(


Geschrieben von spookie am 27.01.2006, 10:07 Uhr:

Wenn diese Teile nicht die vom Hersteller verbaute Nummer haben ist es definitiv eine Änderung am Fahrzeug, ganz gleich ob tiefer höher breiter, es ist eintragungspflichtig. Anders siehts bei Spiegelblinkern vom 210er am 202 z.b. aus, das ist ein original Teil wo keiner meckern kann ;)


Geschrieben von Gloiner am 12.02.2006, 15:33 Uhr:

Zitat:
Original von mb201:
Hallo zusammen.
Mein Auto ist werkseitig tiefer (Sportline). Jetzt habe ich die originalen Federn gegen exakt gleichhohe Federn von H&R getauscht.
Muß ich diese Federn jetzt eintragen lassen, oder ist das nicht nötig, da das Fahrwerk im Grunde genommen nicht verändert wurde?
:grübel:
Vielleicht kann mir jemand bei dieser Frage helfen...



Mal ne dumme Frage, warum hast denn die Federn überhaupt getauscht ??? Denke mal der Fahrkomfort wird durch die H&R - Federn ja auch nicht gerade besser !?!

Gruß Gloiner


Geschrieben von mb201 am 12.02.2006, 20:28 Uhr:

Der Fahrkomfort hat sich überhaupt nicht geändert, weil die H&R genauso hoch sind wie die originalen.
Ich mußte die nur einbauen, weil meine originalen gebrochen waren. Und neue originale kann ich mir nicht leisten, und die H&R hatte ich noch...




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