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Geschrieben von marmue86 am 23.07.2011, 21:25 Uhr:


Hallo zusammen,
immer wieder wird heiß über das Thema TAGFARLICHTER nachrüsten aber wie gesprochen. In der StVZO findet man hierzu relativ wenig. Das hat auch alles einen bestimmten Grund. Denn viele Regelungen wurden durch EU-Richtlinien/Regelungen ersetzt und/oder gar aufgehoben.
Daher für alle die mit dem Gedanken spielen sich Tagfahrlichter nachzurüsten hier mal eine kurze Übersicht wie das Ganze abzulaufen hat:

Nachrüstung nach R87 / R48 EU-Regelung

Entsprechend der ECE-R48-Regelung sind bei der Montage separater Tagfahrleuchten einige Bestimmung bezüglich des Montageortes und der Funktionsweise zu beachten:

Montageort: Fahrzeugfront
Abstand vom Boden: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm
Abstand zwischen den Leuchten: mindestens 600 mm
Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Tagfahrleuchten: maximal 400 mm
Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe).
die Leuchten müssen eine (E)-Nummer und die Bezeichnung RL tragen

Nachrüstung nach der R7-Regelung

Tagfahrleuchten können auch eine R7-Kennzeichnung tragen, dann gibt es einen Unterschied in der Funktion zu normalen Tagfahrleuchten mit einer R87-Kennzeichnung:

kombinierte Tagfahrleuchten und Umrissleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch in Ihrer Leistung dimmen und dürfen nicht zusammen mit dem Abblendlicht oder Fernlicht in voller Leuchtstärke leuchten (Ausnahme: Lichthupe).
als Umrissleuchten (oder Standleuchten) müssen sie möglichst weit außen am Fahrzeug angebracht werden und auch nicht zu tief
es dürfen vorne nicht zu viele Stand- und Umrissleuchten angebracht werden.

Wichtig nach StVZO: Die ECE-Regelung R48, welche auch von Österreich anerkannt wird, legt die Anbringung der Tagfahrleuchten an der Fahrzeugfront in Höhe, Breite, Längsrichtung, geometrischer Sichtbarkeit, Ausrichtung und Schaltung in der gültigen Fassung von 1995 unter Punkt 6.19.4 fest.

Tagfahrleuchten müssen der ECE-Regelung R87 entsprechen und die Kennbuchstaben RL (steht für „Running Light“) tragen, ansonsten zählt dieses bei einer Hauptuntersuchung als erheblicher Mangel und es kann zum Verlust des Versicherungsschutzes kommen. Die Zulassung von LED-Leisten als Tagfahrlicht hat die Nachrüstung vereinfacht, da sich passende Einbauöffnungen in vielen Frontverkleidungen finden. Beim teils sehr preiswert angebotenen LED-Tagfahrlicht muss auf die Zulassung nach R87 geachtet werden, da im Handel auch nichtkonforme sogenannte LED-Tagfahrlichte „zu Showzwecken“ erhältlich sind.

Ich hoffe euch ist diese kleine Info eine Hilfe für eure Umbauzwecke.

p.s.: denkt dran, alles was ihr ans Fahrzeug baut (Lichttechnische Einrichtungen) muss bei der HU funktionieren. Bei vielen Prüfern zählt die Ausrede, "ich kam noch nicht dazu die Lichter anzuschließen", nicht.

Gruß
martin


Geschrieben von Brovning am 03.08.2011, 09:41 Uhr:

Hallo Martin,
vielen Dank für die Infos! :top:

Ergänzend: Anbauteile und Tuning » Tagfahrleuchten




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