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Geschrieben von Makatea am 01.10.2011, 12:13 Uhr:

Hallo,

ich habe mein Kombiinstrument aus meinem W203 Bj. 2001 ausgebaut und einer Firma zur Reperatur geschickt. Leider dauert die Reperatur doch ein paar Tage länger als gedacht... :wand:

Weis jemand ob ich auch ohne das KI fahren kann, oder gibt es da dann Probleme mit der Bordelektronik??? :grübel:

MfG
Makatea





Geschrieben von Andretti am 01.10.2011, 12:40 Uhr:

Hallo Makatea,

abgesehen davon, dass es nicht erlaubt wäre...Aber Du fragst ja ob man es kann und nicht ob man darf...

Ich würde es nicht tuen. Du wirst anschließend Fehlermeldungen haben, die per Stardiagnose beseitigt werden müssen und hast vermutlich auch Fehlfunktionen während der Fahrt, wenn es denn überhaupt möglich ist.


Geschrieben von Makatea am 01.10.2011, 13:12 Uhr:

Hallo,

danke für die schnelle Antwort... :)

Aber warum sollte es nicht erlaubt sein?? Laut meinem Vater (Verkehrspolizist) ist das Risiko der Geschwindigkeitsüberschreitung logischer weise auf meiner Seite... aber sonnst gibts da wohl aus der Sicht keine Probleme... ?(

Nur weis ich nicht was da technich auf mich zukommt!? :grübel:


Geschrieben von spookie am 01.10.2011, 14:26 Uhr:

Da es hier keiner so recht abschätzen kann, was für Fehler das geben kann, warum das Risiko eingehen? Natürlich ist es verboten, man muss jederzeit eine 7, 10, 20, 30 und andere km/h Zone fahren können und kein Mensch kann das so gut abschätzen. Davon abgesehen ist es auch risikoreich, weil man keine Anzeige hat, wenn genau in der Zeit eine Fehlermeldung vom Motor oder Steuergerät her kommt.

Kurzum:
Lass die Kiste stehen, nimm die Bahn oder das Auto der Freundin/Familie, da gibts doch immer irgendeine Möglichkeit. Und das Einschicken war ja schon vorher klar, dass es nicht von jetzt auf nachher geht und man kann es planen.


Geschrieben von Andretti am 01.10.2011, 15:56 Uhr:

Zitat:
Original von Makatea:


Aber warum sollte es nicht erlaubt sein?? Laut meinem Vater (Verkehrspolizist) ist das Risiko der Geschwindigkeitsüberschreitung logischer weise auf meiner Seite... aber sonnst gibts da wohl aus der Sicht keine Probleme... ?(



§50 StVZO ..."Die Einschaltung des Fernlichts muß durch eine blau leuchtende Lampe im Blickfeld des Fahrzeugführers angezeigt werden"

§54 Fahrtrichtungsanzeiger..."Sind Fahrtrichtungsanzeiger nicht im Blickfeld des Führers angebracht, so muß ihre Wirksamkeit dem Führer sinnfällig angezeigt werden..." (Es reicht zwar auch akustisch, wenn es denn ohne KI noch ein Geräusch gibt)

§ 57 STVZO Geschwindigkeitsmeßgerät und Wegstreckenzähler..."Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmeßgerät ausgerüstet sein..."

Außerdem meine ich dass bei Fahrzeugen mit SRS mindestens noch eine SRS-Leuchte vorhanden sein muß. Zumindest muß der Airbag funktionsfähig sein, und diesen Zustand teilt einem nur die Leuchte mit.


Geschrieben von max_L am 02.10.2011, 11:59 Uhr:

auch wenns legal wäre.... Ein kleiner Unfall und jede Versicherung steigt dir aus. Wenns dann noch einen Personenschaden gibt, ist das Gefängnis auch nicht mehr weit....


Geschrieben von Benzer57 am 02.10.2011, 17:24 Uhr:

Durch den Ausbau des KI erlischt die Betriebserlaubnis!

Es ist eine wesentliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit zu erwarten.

§ 19 (2) StVZO:
Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist (...).

Das bedeutet bei einer Kontrolle ein saftiges Bußgeld / Punkte und natürlich Verbot der Weiterfahrt aus Gefahren abwehrenden Gründen durch die Polizei.

;)





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