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Bußgeldrechner für zu schnelles Fahren - https://www.mb-treff.de/forum/thread.php?id=767
Geschrieben von Andretti am 19.05.2006, 16:23 Uhr:
:driver: zu schnell gefahren? Bußgeldrechner 8o
Geschrieben von Brovning am 19.05.2006, 19:38 Uhr:
Nicht schlecht.
Habe mal rein aus neugier etwas experimentiert:
Man kann seinen Führerschein durch zu schnelles Fahren gar nicht verlieren, was mich etwas fasziniert.
Man erhält 3 Monate Fahrverbot als Höchststrafe, egal ob man mit 120 km/h durch ein Ortschaft brettert oder mit 200 km/h. Wobei meiner Meinung nach beim zweiteren schon eher ein psychatrisches Gutachten angebracht wäre... :grübel:
Geschrieben von Andretti am 19.05.2006, 20:31 Uhr:
Hab grad heute von einem Motorradfahrer gehört, der mit 100 km/h zuviel geblitzt wurde. 3 Monate Fahrverbot. Als Ausrede soll er gehabt haben, seine Hose war im Regen nass geworden und er wollte sie trocken fahren.... :wand: Da wäre ein psychatrisches Gutachten bestimmt angebracht. Wenn nicht sogar überflüssig.... :grübel:
Geschrieben von Keke85 am 19.05.2006, 21:36 Uhr:
Du bist ausserhalb einer geschlossenen Ortschaft mit einem Pkw oder sonstigem KFZ bis 3,5t 41 km/h zu schnell gefahren. Dafür mußt Du 100 Euro zahlen und erhältst 3 Punkte in Flensburg. Außerdem wird ein Fahrverbot von 1 Monat(en) verhängt.-->
Stimmt fast muss man nur noch 25€ bearbeitungsgebühr dazu rechnen.
Heute Abgegeben und kann ihn AM MONTAG den 19,07,2006 wieder abholen!
MFG Kevin
Geschrieben von Andretti am 19.05.2006, 22:39 Uhr:
Ich hoffe Du hast Dich vertippt und meinst, Du kannst Ihn am 19.06.2006 wieder abholen. :grübel: Ansonsten ist der Führerschein ja 2 Monate weg, oder der Rechner geht falsch.
Nicht daß Du nachher einen Monat zu spät kommst. :D ;)
Geschrieben von Keke85 am 20.05.2006, 08:49 Uhr:
Ja vertippt hab ich mich! SORRY War nur ziemlich angepisst getern weil ich nen netten Anruf bekommen hab. Ich kann ihn am 19.06.2006 wieder abholen!
Grüße aus dem regnerischen Süden
Kevin
Geschrieben von spookie am 20.05.2006, 16:22 Uhr:
Ups, wie schnell warste denn unterwegs?
Geschrieben von Keke85 am 20.05.2006, 17:35 Uhr:
141KM/h weil ich an so nem shit Laster auf de Landstrraße vorbei bin. Egal hab ja eh noch kein neues Auto also net so schlimm ;-)
Kev
Geschrieben von spookie am 20.05.2006, 18:09 Uhr:
Shit, 1 km/h zu schnell sonst wärs kein Fahrverbot :(
Geschrieben von Andretti am 20.05.2006, 21:04 Uhr:
:motz: Ich hoffe der Bußgeldrechner stimmt nicht immer. Hab eben mal gerechnet wenn man bei 50 Km/h in der Ortschaft 51 Km/h gefahren ist, soll das schon 15,-€ kosten? Außerhalb geschlossener Ortschaften kostet ein Km/h auch schon 10,-€ :motz: :wand:
Geschrieben von spookie am 20.05.2006, 21:38 Uhr:
Ich kann Dir das aus eigenem Leid bestätigen leider: letztes Jahr, 30er Zone, 36 erwischt, bleiben 33 übrig und wegen 3 zu schnell warens 15 Euro gewesen.
Selbe 30er Zone, 48 bei 30, machte 35 Euro (das war der 1. Tag wo ich dort hingezogen bin und verpennt hatte dass es ne 30er Strasse ist).
Geschrieben von Andretti am 20.05.2006, 22:29 Uhr:
Dann kann man ja gleich10 Km/h zu schnell fahren. Kostet das selbe. :)
Oder lieber vorsichtshalber 5 weniger. Dann kostets gar nichts ( jedenfalls noch nicht. Kommt aber bestimmt auch bald :motz:)
Geschrieben von Brovning am 21.05.2006, 10:35 Uhr:
Der Bußgeldrechner rechnet die Strafe aus, wobei er davon ausgeht, dass man nicht vom Tacho abliest (ca. 10% Plus-Abweichung) und dass die üblichen km/h-Abzüge der Freunde in grün schon gemacht wurden.
Erhält man eine Strafe mit 3 km/h zu schnell, ist das der Wert, was man über der Grenze nach den Toleranzabzügen war. Ansonsten würde man mit 3 km/h zu schnell nach den Abzüge unter der erlaubten Höchstgeschwindigkeit liegen.
Fragt mich jetzt aber bitte nicht bei welcher Geschwindigkeit die wieviel abziehen. :x
Geschrieben von Andretti am 21.05.2006, 15:54 Uhr:
Da siehst Du mal, daß ich wohl nie zu schnell fahre... ;)
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