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Rettungsgasse bei Staubildung auf der Autobahn - https://www.mb-treff.de/forum/thread.php?id=8096
Geschrieben von Jürgen W. aus P. am 22.07.2013, 23:13 Uhr:
Hallo liebe Forumsmitglieder und Gastleser,
aus gegebenen Anlass und gerade jetzt wieder zur Urlaubszeit möchte ich Euch auf die gesetzliche Vorschrift zur Bildung einer Rettungsgasse bei Stau auf der Autobahn hinweisen.
Seit 1982 ist die Rettungsgasse in Paragraph 11 der Straßenverkehrsordnung in Deutschland vorgeschrieben (§ 11 StVO, Besondere Verkehrslagen ). Doch nur wenige denken daran, wenn sich auf der Autobahn ein Stau bildet, eine Gasse für Rettungskräfte freizulassen.
Hier mal ein Film unserer österreichischen Nachbarn in dem es nochmal eindeutig und eindringlich erklärt wird:
TV-Spot Rettungsgasse bei Stau auf der Autobahn
und noch einer:
Die Rettungsgasse rettet Leben
Bitte verinnerlicht einfach die folgenden Regeln:
1. Bereits schon bei Staubildung, nicht erst wenn Einsatzfahrzeuge zu sehen oder zu hören sind!
2. Die Fahrer auf der linken Spur immer ganz nach Links, alle anderen nach rechts, egal wieviele Spuren!
3. Der Standstreifen ist in diesem Fall mitzubenutzen!
4. Die Rettungsgasse solange offen halten, bis sich der Stau auflöst!
Bitte denkt daran, es könnte auch einmal Euer Leben oder das Leben eines Angehörigen/Mitfahrers davon abhängen, dass die Einsatzkräfte so schnell wie möglich an den Unfallort gelangen.
Bitte behindert diese nicht.
Viele Grüße und
allzeit gute und unfallfreie Fahrt,
Jürgen W. aus P. :driver:
Geschrieben von Popey24 am 23.07.2013, 00:13 Uhr:
Standstreifen mitbenutzen?
Das hab ich in der Fahrschule vor 20 Jahren aber anders gelernt. Vor allem, da die Einsatzfahrzeuge oft auf den Standstreifen ausweichen müssen da die Rettungsgasse blockiert oder erst garnicht vorhanden ist.
Gruß,
Stephan
Geschrieben von Jürgen W. aus P. am 23.07.2013, 00:55 Uhr:
Zitat:
Original von Popey24:
Standstreifen mitbenutzen?
Das hab ich in der Fahrschule vor 20 Jahren aber anders gelernt. Vor allem, da die Einsatzfahrzeuge oft auf den Standstreifen ausweichen müssen da die Rettungsgasse blockiert oder erst garnicht vorhanden ist.
Gruß,
Stephan
Hi Stephan,
genau darum geht es ja!
Die Einsatzfahrzeuge weichen nur deshalb auf den Standstreifen aus, weil keine Rettungsgasse gebildet wird.
Fahrzeuge, die im Stau stehen , sollen entweder ganz links halten oder ganz rechts auf dem Standstreifen stehenbleiben.
Einsatzfahrzeuge bzw. Rettungsfahrzeuge sollen in der Rettungsgasse schnell zum Unfallort gelangen.
Eigentlich selbsterklärend wenn man darüber nachdenkt. Aber wie ich heute auf der Autobahn erleben mußte, nicht selbstverständlich. Ein Notarztwagen versuchte mit Warnlicht und Sirene irgendwie nach vorne an den Stauanfang zu kommen. Nach einer Viertelstunde bekam er Unterstützung von einem Polizeibeamten auf einem Motorrad. Nach einer halben Stunde konnte ich die beiden immer noch sehen, sie waren immer noch nicht am Unfallort angekommen. Die Autofahrer und Lkw-Fahrer haben einfach angehalten und haben sich keinen Meter mehr bewegt. Kurz darauf ist noch ein Rettungswagen gekommen, da war die Rettungsgasse aber schon wieder dicht!........Ich hoffe nicht, dass deswegen ein Mensch sein Leben lassen mußte......
Grüße,
Jürgen W. aus P. :wand:
P.S. Das gleiche gilt natürlich auch im Winter für Schneeräumdienste. Auch diese Jungs sind froh, wenn sie bei Staubildung durch Eis oder Schnee durch eine Gasse nach vorne fahren können um dort Schnee und Eis zu beseitigen und uns damit eine Weiterfahrt zu ermöglichen.
Geschrieben von Andretti am 23.07.2013, 17:30 Uhr:
Hallo Jürgen,
selbstverständlich stimme ich Deinen Ausführungen zu 99% zu.
Allerdings geht es mir wie popey24 und zwar habe ich mal in der Fahrschule gelernt (zu der Zeit als die Rettungsgasse eingeführt wurde), dass sie zwischen linkem Fahrbahnrand der linken Spur und rechtem Fahrbahnrand der rechten Spur gebildet wird (bei 3 Spuren müssen Rechte und mittlere Spur auf der aüßersten rechten Fahrbahn möglichst dicht zusammenrücken.
Derr Standstreifen dient ausschließlich zum Abstellen des Fahrzeugs bei Pannen oder zur Nutzung von Einsatz oder Pannenfahrzeugen, es sei denn die Polizei regelt es im Einzelfalle vor Ost anders. Auch wenn der Standstreifen nicht die Rettungsgasse ersetzen kann da er evtl. nicht voll ausgebaut ist, kann er doch gerade an Autobahn-Auf oder Abfahrten besonders wichtig sein.
Auch das falsche benutzen und evtl. Blockieren der Standspur wird mit einem Bußgeld geahndet. So hab ich es mal gelernt.
Sollte es sich geändert haben und irgendwo nachlesbar sein, dass der Standstreifen ausdrücklich hierfür benutzt werden soll oder muß würde ich Dich bitten die genaue Quelle hier anzugeben. Man lernt ja nie aus und möchte sich in solchen Fällen nicht unwissend falsch verhalten.
Ich hab gerade mal in einer Broschüre vom ADAC nachgelesen, die zeigen das in Grafiken noch heute so.
Geschrieben von Jürgen W. aus P. am 24.07.2013, 16:24 Uhr:
Zitat:
Original von Andretti:
Hallo Jürgen,
selbstverständlich stimme ich Deinen Ausführungen zu 99% zu.
Allerdings geht es mir wie popey24 und zwar habe ich mal in der Fahrschule gelernt (zu der Zeit als die Rettungsgasse eingeführt wurde), dass sie zwischen linkem Fahrbahnrand der linken Spur und rechtem Fahrbahnrand der rechten Spur gebildet wird (bei 3 Spuren müssen Rechte und mittlere Spur auf der aüßersten rechten Fahrbahn möglichst dicht zusammenrücken.
Derr Standstreifen dient ausschließlich zum Abstellen des Fahrzeugs bei Pannen oder zur Nutzung von Einsatz oder Pannenfahrzeugen, es sei denn die Polizei regelt es im Einzelfalle vor Ost anders. Auch wenn der Standstreifen nicht die Rettungsgasse ersetzen kann da er evtl. nicht voll ausgebaut ist, kann er doch gerade an Autobahn-Auf oder Abfahrten besonders wichtig sein.
Auch das falsche benutzen und evtl. Blockieren der Standspur wird mit einem Bußgeld geahndet. So hab ich es mal gelernt.
Sollte es sich geändert haben und irgendwo nachlesbar sein, dass der Standstreifen ausdrücklich hierfür benutzt werden soll oder muß würde ich Dich bitten die genaue Quelle hier anzugeben. Man lernt ja nie aus und möchte sich in solchen Fällen nicht unwissend falsch verhalten.
Ich hab gerade mal in einer Broschüre vom ADAC nachgelesen, die zeigen das in Grafiken noch heute so.
Hallo,
ich dachte eigentlich, die beiden Filmbeiträge wären selbsterklärend, aber schaut mal hier:
Zitat:
"Der Standstreifen wird von den Einsatzkräften eher ungern benutzt, weil er möglicherweise nicht auf ganzer Länge ausgebaut ist und unvermutet durch liegengebliebene Fahrzeuge blockiert sein kann. Er darf von anderen Verkehrsteilnehmern nur in besonderen Fällen genutzt werden."
Quelle: wikipedia Rettungsgasse
Anmerkung: Das Bilden einer Rettungsgasse ist ein solcher besonderer Fall.
Zum Punkt Autobahn-Auffahrten und Autobahn-Abfahrten, sollte auch klar sein, dass diese so freizuhalten sind, dass Rettungs- und Einsatzkräfte auf oder abfahren können und in die Rettungsgasse gelangen können.
Hier nochmal ein Film, in dem man das für und wieder sehr schön sehen kann:
http://www.youtube.com/watch?v=gqWZrFLuu0E
Noch ´ne Info für die Urlauber: In Österreich wird für die Behinderung von Einsatzfahrzeugen oder widerrechtliches Befahren der Rettungsgasse Strafen von bis zu 2.180 Euro fällig.
Geschrieben von Brovning am 25.07.2013, 12:11 Uhr:
Hallo Jürgen, Hallo Mario,
nachfolgend findet ihr den Link zum ADAC und die Infomappe:
ADAC.de --> Rettungsgasse
Ich weis nicht, ob das dem ADAC bewusst ist, aber bei der 3-Spurigen Autobahn haben die den Standstreifen einfach ausgeblendet und bei der 2-Spurigen ist jede Spur so breit, dass ich nicht den Standstreifen befahren müsste...
Dateianhang:
sicher_unterwegs_erste_hilfe_rettungsgasse_1012_153309.pdf - 538.5 KBs
Downloads: 819
https://www.mb-treff.de/forum/useraction.php?action=get_upload&id=1169
Geschrieben von Popey24 am 25.07.2013, 14:59 Uhr:
Wenn bei einer Fahrstreifenbreite von 4m der linke links in seinem Fahrstreifen und der rechte rechts innerhalb seines Fahrstreifens steht, bildet sich dazwischen eine Rettungsgasse von über 4m. Ich she jetzt nicht, dass sich daran was geändert hat oder liege ich da falsch?
Geschrieben von Brovning am 25.07.2013, 18:10 Uhr:
:klug: Da rechts meist die ganze Spur mit LKWs vollsteht, verbleiben ca. 3.45m.
:duckundweg:
EDIT: Laut Wikipedia ist ein Fahrstreifen maximal 3,75 m. Somit verbleiben noch 2.95m. :D
Geschrieben von Jürgen W. aus P. am 25.07.2013, 18:24 Uhr:
Hallo,
in den letzten Tagen habe ich mich mal ein bißchen intensiver mit diesem Thema beschäftigt und auch mit Kollegen im Außendienst gesprochen.
Popey´s Rechenbeispiel funktioniert leider nur in der Theorie.
In der Praxis sind die Pkw´s mit Spiegel oft über 2m breit und die Lkw´s mit Spiegel +/- 3m.
Dann wird es für ein Einsatzfahrzeug wie z.b. Rettungswagen, Feuerwehr, Abschleppdienst, Bergefahrzeug etc. schon verdammt eng, ja fast unmöglich. Schließlich sind die ja auch +/- 3m breit und brauchen rechts und links einen gewissen Sicherheitsabstand um zügig aber sicher durch die Gasse zu fahren.
Hier ist nochmal ein Video, in dem man auch sehr deutlich sieht, wie eng das oft ist und wie oft das Einsatzfahrzeug unnötig ins Stocken kommt:
Problematische Einsatzfahrt der Feuerwehr
Danach schaut euch bitte mal folgendes Video an (Autobahnfahrt ab 4:30), das sehr gut zeigt, wie reibungslos es funktionieren kann, wenn der Standstreifen mitbenutzt wird.
Einsatzfahrt aus Sicht des Einsatzfahrers
Dann schaut es nochmal an und stellt euch vor, wie es aussehen würde, wenn die Fahrzeuge auf der rechten Fahrspur den Standstreifen nicht mitbenutzen würden.
Stoppt bei 6:38, stellt euch vor, der LKW würde noch auf der rechten Fahrspur stehen......
Stoppt bei 6:42, wenn jetzt noch ein Pkw oder Lkw auf der rechten Fahrspur stehen würde, weil zufällig noch ein Pannenfahrzeug auf dem Standstreifen stehen würde......
Geschrieben von Popey24 am 26.07.2013, 02:10 Uhr:
Man sieht ja, wo ein Rettungsfahrzeug kommt und wieviel Platz dort ist und dann halt ein wenig mitdenken.
Was nutzt das, wenn keiner die Rettungsgasse frei hält und dann das Einsatzfahrzeug auf den Standstreifen ausweicht und dann steht da ein einsames Fahrzeug, dass die Rettungsgasse in der Mitte freihalten will und blockiert so den Standstreifen...
Ist aber alles nix gegen Italien. Hatte da mal nen Kollegen zu Flughafen Venedig gefahren und bin dann die Küstenstraße gefahren. Da kommt von Rechts ein Feuerwehrfahrzeug im Einsatz und will entgegen meiner Richtung einbiegen. Und kein Italiener lässt den raus! Dann kommst du als Deutscher und weißt du musst den ja raus lassen... dann schaust du in den Rückspiegel und siehst Formatfüllend einen LKW hinter dir, der dir schon signalisiert 'also ich halte hier nicht...' :motz:
Hab dann am nächsten Morgen in der Firma gefragt, ob man in It die Einsatzfahrzeuge nicht vorlassen muss. Ahhh it depends...
Da fällst du vom Glauben ab! :nein:
Geschrieben von am 26.07.2013, 11:45 Uhr:
Ich begreif gar nicht, wie man über dieses Thema so rumlamentieren kann. Im ersten Beitrag von Jürgen steht doch alles drin so wie es JETZT gemacht werden soll. PUNKT!
liebe grüße aus dem Stau
Geschrieben von Popey24 am 26.07.2013, 15:56 Uhr:
Werde es mir beim nächsten Stau mal ansehen. Youtube Videos werden hier leider geblockt.
Zur Fahrbahnbreite ist aber auch noch zu vermerken, dass links neben der Spur noch mal 30-40cm Asphalt ist und dann meist noch mal Grünstreifen.
Das Problem ist ja immer, dass alle sich gleich verhalten müssen. Wenn der eine hier und der andere dort steht, dann gibt das halt Chaos. Ehrlich gesagt hab ich noch in keinem Stau gestanden, bei dem alle auf den Standstreifen gefahren. Ich sehe da immer nur alle an mir vorbei fahren, die sich bis zur nächsten Ausfahrt mogeln wollen. Das geht dann i.d.R. so lange, bis auch auf dem Standstreifen alle stehen.
Mir ist es allerdings auch in über 20 Jahren noch nicht vorgekommen, dass ein Einsatzfahrzeug an mir vorbei gefahren ist (ich hab sie aber nicht blockiert), zumindest nicht durch die Rettungsgasse. Polizei oder Krankenwagen ist mir schon untergekommen, aber nur über Standstreifen.
Geschrieben von Andretti am 03.08.2013, 10:14 Uhr:
Zitat:
Original von Leuchtturm:
Ich begreif gar nicht, wie man über dieses Thema so rumlamentieren kann. Im ersten Beitrag von Jürgen steht doch alles drin so wie es JETZT gemacht werden soll. PUNKT!
liebe grüße aus dem Stau
Da steht eben nicht alles drin und meine Frage wo das verbindlich so steht ist damit nicht geklärt. Wikipedia ist immer eine gute Quelle zum ersten Nachlesen
aber kein Gesetzestext.
Danach zu fragen muß ja wohl erlaubt sein, zudem wenn als Beispiel ein Film aus Österreich gezeigt wird, wir hier aber in Deutschland sind. Und selbst der ADAC Bilder zeigt die eben anders aussehen.
Tatsache ist ja ganz einfach, dass eine Rettungsgasse nicht erst beim Einsatz von Rettungsfahrzeugen zu bilden ist oder wenn man wie Jürgen W. aus P. schrieb im Stau steht, sondern bereits bei Stau allgemein, also auch wenn es aufgrund des Verkehrsaufkommens an einer Engstelle weiter langsam vorwärts geht. Das würde dann bedeuten, dass generell bei Fahrt im Stau die Standspur als Fahrbahn genutzt werden kann. Beim Einsatz von Einsatzfahrzeugen und eigenem Fahrzeugstillstand braucht man da nicht erst mit beginnen.
Es ist ja Toll wenn das wirklich so ist, dann kann man den Standstreifen ruhigen Gewissens befahren. Offensichtlich weiß es aber nicht jeder, dass es da evtl. Änderungen in der STVO gab ? Und wie auch Popey24 schon schrieb ist es ja wichtig, dass es jeder so macht wie es vorgeschrieben ist und nicht der eine so und der andere so.
Besonders bei Brovnings Link vom ADAC sieht man direkt auf dem ersten Bild (siehe unten) was im Allgemeinen passiert, wenn der Standstreifen mitbenutzt wird. Aus einer 3-spurigen Autobahn wird schnell eine 4-spurige. Das hilft dann auch nicht weiter und wer fälschlicherweise zuerst die vierte Fahrspur gebildet hat wird im Nachhinein auch schwer zu beantworten sein.
Ich konnte gerade auf unserer Urlaubsfahrt beobachten, dass die allermeisten Autofahrer bereits im Stau bei ca. 60Km/h eine Gasse gebildet hatten und das auf der eher schmalen 2-spurigen A7 zwischen Hamburg und Hannover, ohne den Standstreifen zu benutzen blieb da trotzdem genügend Platz.
Ein paar gibts da immer die sich wundern und denken alle wollen Ihnen Platz machen zum Überholen. Aber das sind vermutlich die selben die bis heute auch das Reißverschlußverfahren nicht begriffen haben und über die wild im Auto schimpfen die bis ganz zur Engstelle links fahren um sie dann nicht einfädeln zu lassen...
Geschrieben von Benzmann am 03.08.2013, 15:56 Uhr:
Also ihr lieben, da habt ihr ja mal ein Thema aufgegriffen bei dem ich aus erster Hand mitreden kann. Da ihr ja wißt das ich beim Abschleppdienst arbeite, kenne ich das Problem mit der Rettungsgasse nur zu gut. Es kommt häufig vor das die Polizei uns bestellt und uns eine so gennante Staufahrt erlaubt, das heißt mit Rundumleuchten durch die Rettungsgasse. Dieses ist in Deutschland leider ein riesen Problem, da viele Leute leider zu Dumm (ja ich schreibe Dumm und meine das völlig ernst) sind an den Rand der Fahrbahn zu fahren. Es gilt ein ganz einfacher Grundsatz: Wenn die Rettungsfahrzeuge nicht Durchkommen kommen auch die anderen nicht weiter.Erst wenn die Retter gerettet und der Abschleppdienst aufgeräumt hat geht es weiter. Wenn das mal von allen die immer erster sein wollen beherzigt wird und es ganz heftige Strafen für diese "***Intelligenter Mensch***en" auf der Bahn gibt dann könnte es klappen. In diesem Sinne
Der Benzmann
Geschrieben von thom.mac am 03.08.2013, 16:26 Uhr:
Gut geschrieben Benzmann ich stimme Dir in allen Punkten zu. So schwer ist es doch garnicht :grübel: :grübel: :top:
Geschrieben von Andretti am 03.08.2013, 16:40 Uhr:
Hallo Benzmann,
da sind sich hier wohl alle einig drüber. So wie ich das sehe ist die einzigste Unstimmigkeit dazu ob der Hinweis von Jürgen W. aus P. 3. Der Standstreifen ist in diesem Fall mitzubenutzen!" so der STVO entspricht und somit in Deutschland anzuwenden ist oder nicht. Oder das nur in den von Ihm verlinkten Videos für Österreich so gillt.
Auch wenn eine Regel nicht immer die allerbeste Lösung ist, hat sie zumindest immer ein gutes: Sie gillt für alle.
Wenn jeder es so macht wie er es für optimal hält, führt das meist zu Chaos.
Ansonsten müßten die Regeln halt geändert werden.
Der ADAC schreibt dazu auf Seite 4 der von Brovning geposteten Broschüre: … lassen Sie, wenn möglich, die Standspur frei (wie auch auf den Grafiken abgebildet). Was soviel bedeutet wie: Auf die Standspur nur ausweichen wenn nicht anders möglich, was natürlich in einem besonderen Fall selbstverständlich aber halt nicht die Regel sein sollte.
Geschrieben von Jürgen W. aus P. am 04.08.2013, 19:47 Uhr:
Zitat:
Original von Andretti:
Der ADAC schreibt dazu auf Seite 4 der von Brovning geposteten Broschüre: … lassen Sie, wenn möglich, die Standspur frei (wie auch auf den Grafiken abgebildet). Was soviel bedeutet wie: Auf die Standspur nur ausweichen wenn nicht anders möglich, was natürlich in einem besonderen Fall selbstverständlich aber halt nicht die Regel sein sollte.
Hallo,
ich freue mich, dass dieser Thread "lebt" und somit immer wieder bei den aktuellen Beiträgen auftaucht aber dass es so viel Diskussionsbedarf zur Formulierung gibt, hätte ich nicht gedacht. Aber wenigstens sind wir uns ja ziemlich einig, was die Bedeutung und Notwendigkeit der Rettungsgasse betrifft und was Andretti schreibt (Zitat oben/Text ADAC), ist natürlich auch richtig.
In meinen 4 Punkten wollte ich nur kurz und knapp das Wichtigste aufzählen, damit es sich jeder merken kann. Auch den Punkt 3 habe ich bewusst simpel formuliert. Vielleicht hätte ich besser "falls notwendig" oder "soweit erforderlich" eingefügt…….
Eigentlich bin ich eher der praktische Typ, aber weil Andretti nach den gesetzlichen Grundlagen bzw. entsprechenden Paragraphen der StVO gefragt hat, habe ich mich nochmal genauer damit beschäftigt.
Wohlgemerkt ging es mir um die seit 1982 im Paragraph 11 der Straßenverkehrsordnung in Deutschland zwingend vorgeschriebene Bildung einer Rettungsgasse bei Stau bzw. schon bei Staubildung.
§ 11 StVO Besondere Verkehrslagen, Absatz 2 besagt:
" 2. Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, so müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden."
Wer die Rettungsgasse bei stockendem Verkehr nicht vorschriftsmäßig bildet, begeht eine Ordnungswidrigkeit (§ 49 Abs. 1 Nr. 11 StVO) und muss mit einer Geldbuße bzw. einem Verwarnungsgeld in Höhe von 20,-- Euro rechnen. Bei schwerwiegenden Behinderungen kann unter Umständen eine strafrechtliche Verfolgung hinzukommen.
Zu meinem Punkt 3. Der Standstreifen ist in diesem Fall mitzubenutzen!
Tatsächlich gibt es keinen Paragraphen in der StVO, in dem explizit steht, dass der Standstreifen zur Bildung einer Rettungsgasse freigegeben ist. In meinen Augen ist dies eine Gesetzeslücke bzw. Grauzone.
Wollte man bewußt nicht alles haarklein festlegen, damit jeder Teilnehmer am Straßenverkehr etwas mehr rechtlichen "Spielraum" hat, um situationsbedingt zu entscheiden? Ich weiß es nicht.
Oder liegt es vielleicht daran, dass bei der Einführung 1982 noch keiner daran gedacht hat, dass sich die Breite der Pkw, Lkw sowie Einsatzfahrzeuge in den nächsten 30 Jahren um einiges vergrößern wird und die Fahrbahnen nicht mehr ausreichen? Ich weiß es nicht.
In Österreich, wo man die Rettungsgasse erst 2012 nach deutschen Vorbild eingeführt hat, hat man jedenfalls diesem Umstand Rechnung getragen und den Standstreifen zu diesem Zweck von Anfang an freigegeben und schreibt die Mitbenutzung des Standstreifens sogar vor.
In Deutschland herrscht da definitiv Handlungsbedarf um Klarheit und auch rechtliche Sicherheit herzustellen!
§ 2 StVO Straßenbenutzung durch Fahrzeuge, Absatz 1 besagt lediglich:
" 1. Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn."
Dies gilt natürlich für den Normalfall ohne Störung. Jedoch die Notwendigkeit der Bildung einer Rettungsgasse ist genauso wie eine Fahrzeugpanne als Ausnahmesituation zur Vermeidung von größeren Schäden und Gefahrensituationen anzusehen, in der es erforderlich sein kann bzw. muss, den Standstreifen mitzubenutzen bzw. den Seitenstreifen links und rechts zu überfahren. Jeder muss also vor Ort selbst entscheiden, ob es die Verkehrssituation erfordert. Viele Verkehrsteilnehmer sind allerdings dabei überfordert, wie man tagtäglich auf den Autobahnen erleben kann.
Siehe dazu auch:
§ 1 STVO Grundregeln, Absatz 1 und 2:
" 1. Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
2. Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."
In diesem Sinne ändere ich meine 4 Punkte zur Bildung einer Rettungsgasse auf der Autobahn wie folgt ab:
1. Bereits schon bei Staubildung, nicht erst wenn Einsatzfahrzeuge zu sehen oder zu hören sind!
2. Die Fahrer auf der linken Spur immer ganz nach Links, alle anderen nach rechts, egal wieviele Spuren!
3. Der Standstreifen soll soweit erforderlich mitbenutzt werden!
4. Die Rettungsgasse solange offen halten, bis sich der Stau auflöst!
Bitte bedenkt dabei auch, dass Einsatzfahrzeuge mit Spiegel gerne mal 3mtr. breit sein können und deshalb die Feuerwehrzufahrten z.B. mindestens 3mtr. breit sein müssen und dass ein Einsatzfahrzeug in Kurven auch mal schnell eine Breite von 5mtr. braucht, um gut durch die Kurven zu kommen.
Ich denke mal, dass eine ideale Rettungsgasse auch mindestens 5 bis 6 Meter breit sein sollte, damit die Einsatzfahrzeuge einigermaßen sicher und zügig an den Unfallpunkt gelangen können, auch wenn die Breite der Rettungsgasse nirgends explizit in der StVO aufgeführt wird.
(Benzmann wird uns dies wahrscheinlich aus seiner täglichen Praxis betätigen können……..)
Abschließend noch 2 kleine Anmerkungen:
1) Am Stau vorbei über den Standstreifen auf die nächste Ausfahrt zu fahren, verstößt sowohl gegen Paragraph 5 Abs. 1 StVO, es handelt sich dabei um einen Überholvorgang auf der rechten Seite, der verboten ist, als auch gegen Paragraph 2 Abs. 1 StVO, denn „Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn." Hier greift die Regelung für Ausnahmesituationen zur Vermeidung größeren Schäden oder Gefahrensituationen natürlich nicht.
2) "Ca. 60km/h auf der Autobahn" ist noch keine Staubildung oder gar Stau. In diesem Falle wäre es also (noch) nicht notwendig gewesen eine Rettungsgasse zu bilden, da ja der Verkehr zwar (für eine Autobahn) langsam fließt aber noch nicht stockt und es in der nächsten Minute wieder normal bzw. schneller vorwärts gehen kann. Das hat man ja mal öfter an längeren Steigungen oder hohem Verkehrsaufkommen rund um Großstädte.
Verkehrsexperten unterscheiden zwischen „stockendem Verkehr” und „Stau”:
Liegt die Geschwindigkeit im Bereich zwischen 10 und 30 km/h, spricht man von stockendem Verkehr. Bei Geschwindigkeiten unter 10 km/h bis zum Stillstand spricht man von einem Stau.
In diesem Falle kann man also auch nicht von einer außergewöhnlichen Situation sprechen und dies erlaubt natürlich auch nicht den Seitenstreifen oder Pannenstreifen zu benutzen.
Vielleicht meldet sich ja noch ein Verkehrsrichter oder ein RA für Verkehrsrecht oder Fahrschullehrer o.ä. zu diesem Thema......
Was letztlich zählt und mir besonders wichtig ist, ist eine bereits seit 30 Jahren gültige Regelung und bei Unfällen lebenswichtige /lebensrettende Maßnahme (Bildung einer Rettungsgasse) wieder in das Bewußtsein der Verkehrsteilnehmer zu bringen.
In diesem Sinne, allzeit sichere und gute Fahrt!
Geschrieben von Popey24 am 05.08.2013, 08:34 Uhr:
Mit Punkt 3 stimme ich nicht überein...
Bei Staubeginn sofort eine Rettungsgasse bilden ist ok, aber nicht dazu den Standstreifen nutzen. Erstensmal werde ich dann it Sicherheit alleine auf dem Standstreifen stehen (es sei denn irgendwelche von hinten kommenden versuchen, über den Standstreifen bis zur nächsten Ausfahrt zu kommen. Dann wird mein Hintermann denken, ich hab ne Panne und schließt gleich auf, so dass ich nicht ohne weiteres auf die Fahrspur zurück wechseln kann. Und dann blockiere ich ja so den Standstreifen... also wenn die Rettungsfahrzeuge dann auf den Standstreifen ausweichen sollten, blockiere ich diesen.
Man sollte denke ich situationsbedingt handeln. Also Rettungsgasse in der Mitte frei halten und bei Bedarf (einfach immer mal ein Auge in den Rückspiegel werfen) die Gasse vergrößern, sei es zwischen den Fahrstreifen oder auf dem Standstreifen, also je nach dem, wo die Rettungsfahrzeuge kommen.
Gruß,
Stephan
Geschrieben von Jürgen W. aus P. am 05.08.2013, 10:16 Uhr:
Hallo Stephan,
jetzt verstehe ich was du meinst. Aber ich habe ja nicht geschrieben, dass du von Anfang an komplett auf den Standstreifen wechseln sollst.
Du kannst natürlich am Anfang (bei "stockendem Verkehr/Staubeginn in langsamer Fahrt, 30-10km/h) ganz an den Rand der Fahrbahn fahren bzw. mit einem Rad über die rechte Linie fahren und somit deinem Vorder- und Hintermann signalisieren, dass du eine Rettungsgasse bilden willst und keine Panne hast.
Wenn du dann merkst, das der Platz nicht ausreicht kannst du immer noch weiter nach rechts gehen. Eben so weit dass eine ausreichend große Rettungsgasse gebildet ist.
Es ist eben nur wichtig, dass die auf der linken Spur alle nach links ausweichen und dass die auf der rechten Spur alle nach rechts ausweichen und wenn möglich bzw. notwendig auch auf den Standstreifen fahren dürfen. (auch wenn es ansonsten unter normalen Umständen nicht erlaubt ist.)
Die Rettungsgasse funktioniert eben nur, wenn alle am gleichen Strang ziehen. Sie funktioniert nicht, wenn einige Rechtsfahrer auf die rechte Seite ausweichen und die anderen sich aus irgendwelchen Gründen nicht trauen auf den Standstreifen zu fahren oder meinen es nicht tun zu dürfen.....
Wie schon erwähnt ist der Standstreifen keine Rettungsgasse und wird von den Einsatzkräften auch nur aus der Not heraus benutzt, weil sich die anderen Verkehrsteilnehmer nicht richtig verhalten.
Geschrieben von Jürgen W. aus P. am 20.11.2014, 23:43 Uhr:
Hi Folks,
nun hat sich auch der Motortalk diesem wichtigen Thema gewidmet:
Macht Platz für den Rettungswagen!
Und hier nochmal sehr schön dargestellt mit wichtigen Informationen:
Wie funktioniert die Rettungsgasse? ..... und weitere wichtige Fakten!
Allzeit gute und unfallfreie Fahrt!
Geschrieben von Mekkes am 15.03.2015, 15:41 Uhr:
Servus,
Den link finde ich in dem Zusammenhang super:
http://autorevue.at/autowelt/eselsbrucke-und-rettungsgasse
Geschrieben von Brovning am 17.03.2015, 09:30 Uhr:
Ich kann mir immer nicht vorstellen, dass die Autofahrer nicht wissen, in welche Richtung sie fahren müssen, um die Rettungsgasse zu bilden... :grübel:
Die ganz linke Spur muss nach links fahren, alle anderen müssen nach rechts fahren, egal wie viele Spuren die Autobahn hat.
Rechts vor Links kann sich doch auch jeder merken oder wird das von diesen Autofahrern auch verwechselt. :nein:
Geschrieben von udo202 am 23.07.2015, 13:26 Uhr:
hallo,
ja,ja,...mit der rettungsgasse ist es so ein dingen,....
ich verstehe garnicht das es so schwer ist das zu begreifen.
es ist doch so einfach,.....
es müssten mal die betroffen bei einem unfall sein die es einfach nicht begreifen,...dann wäre polen aber in not....was würden die dann rummeckern,..die es nicht begreifen.
allzeit gute fahrt.
udo202
Geschrieben von Brovning am 11.08.2015, 08:30 Uhr:
Hallo,
und wieder das leidige Thema. Urlaubsverkehr und Rettungsgassen vertragen sich irgendwie nicht...
A2-Unfall: Keiner machte Platz, Fahrer starb
:wand:
Geschrieben von Jürgen W. aus P. am 15.08.2015, 03:42 Uhr:
Zitat:
Original von Brovning:
A2-Unfall: Keiner machte Platz, Fahrer starb
:wand:
Moin, Moin,
auch ich möchte euch dieses Thema nochmals in Erinnerung rufen und um das Thema
"Bei Staubildung bzw. am Stauende: Warnblinker an!" ergänzen.
Fast jeder (auch du, oder?) macht bei Staubildung den Warnblinker an...
Erweitert diesen Automatismus:
1. Warnblinker an!
2. Rettungsgasse bilden!
IMMER SOFORT!
Die Rettungsgasse muss sofort bei Staubildung gebildet werden,
nicht erst, wenn man schon im Stau steht und sich Blaulicht nähert.
Warnblinker bei Staubildung oder am Stauende an, kann ein Auffahren auf´s Stauende verhindern!
Weitersagen, Leben retten!
Und hier nochmal ein kleines Video zum Thema Rettungsgasse im Baustellenbereich:
https://www.youtube.com/watch?v=LrAO_ebyWgo
Viele Grüße und allzeit eine
pannen-, unfall- und staufreie Fahrt,
Jürgen W. aus P.
Geschrieben von Jürgen W. aus P. am 13.07.2016, 15:03 Uhr:
Rechtzeitig zum Beginn der Ferienzeit......
Video: Die Rettungsgasse rettet Leben
Viele Grüße und
allzeit gute und unfallfreie Fahrt,
Jürgen W. aus P. :driver:
Geschrieben von fabiand2 am 01.02.2018, 10:55 Uhr:
Hallo Jürgen,
leider ist das Video TV-Spot Rettungsgasse bei Stau auf der Autobahn aus Österreich nicht mehr verfügbar.
:grübel:
Geschrieben von Andreas171 am 18.06.2020, 02:23 Uhr:
Ganz klar eine Rettungsgasse ist sehr wichtig. Als ich meinen FS gemacht habe war es Vorschrift auf den Standstreifen( Falls Vorhanden) aus zu weichen. Nach der neuen Regelung ist dies nun Verboten. Und in engen Baust. ist dies garnicht möglich. Bei meinem letzen Fall, blockierte man die Fahrbahn und die Rettung fuhr uns Quasi bis zur Unfall stelle entgegen.
Geschrieben von Jürgen W. aus P. am 18.06.2020, 12:08 Uhr:
Hallo Andreas,
vielen Dank, dass du dieses so wichtige Thema mal wieder angesprochen hast.
Seit dem 28.04.2020 gilt, wer bei Schrittgeschwindigkeit oder wenn sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden die Rettungsgasse nicht vorschriftsmäßig bildet, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
…..und muss mit einem Bußgeld in Höhe von 200 Euro bis 320 Euro plus 2 Punkte plus 1 Monat Fahrverbot rechnen.
Also nicht nur, dass Einsatzkräfte behindert werden, was zu großen Schäden an Umwelt und Personen bis hin zum Tod führen kann, sondern man riskiert auch Sanktionen am eigenen Geldbeutel und Führerschein.
Wird ein fahrlässges Handeln bzw. grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Handeln festgestellt, kann auch ein Straftatbestand und damit Freiheitsstrafen von bis zu 2 bzw. bis zu 5 Jahren im Raum stehen.
Die Vergangenheit hat halt gezeigt, dass Pannenstreifen / Standstreifen nicht als Rettungsgasse geeignet sind. Oft sind sie einfach nicht vorhanden oder durch Fahrzeuge, die eine Panne haben versperrt sind oder für überbreite Einsatzfahrzüge einfach zu schmal waren. Deshalb wurde damals auch die Rettungsgasse, wie in den Videos gezeigt, eingeführt wurde. Normalerweise darf auch der Pannenstreifen / Standstreifen nicht befahren werden. Aber zum Bilden einer Rettungsgasse darf/soll er ausdrücklich mitbenutzt werden.
Geschrieben von Jürgen W. aus P. am 19.07.2021, 11:51 Uhr:
Hallo,
da ich gestern mal wieder ein unangenehmes Erlebnis hatte, ist mir dieser Thread wieder in die Erinnerung gekommen.....
Scheinbar ist das Thema "Rettungsgasse" bzw. "Wann und wie bilde ich eine Rettungsgasse" immer noch nicht in den Köpfe viele Autofahrer (und leider auch Berufskraftfahrer....) angekommen.
Deshalb nochmal dieser Link, den ich schon vor Jahren gepostet habe:
Die Rettungsgasse rettet Leben
und auch nochmal einen aktuelleren, der auch die aktuelle rechtliche Seite und Konsequenzen / Strafe bei Nichtbeachtung erläutert.
Rettungsgasse 2020: Gesetzgeber versteht keinen Spaß mehr
Obwohl eigentlich jedem Autofahrer klar sein müsste, dass es dabei um das schnelle Eingreifen bzw. schnelle Rettung in Notlagen / Unfällen und im schlimmsten Fall auch um Menschenleben geht.
Bitte denkt daran, es könnte auch einmal Euer Leben oder das Leben eines Angehörigen/Mitfahrers davon abhängen, dass die Einsatzkräfte so schnell wie möglich an den Unfallort gelangen.
Bitte behindert diese nicht.
Viele Grüße und
allzeit gute und unfallfreie Fahrt,
Jürgen W. aus P. :driver:
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