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Gebrauchtwagen-Garantie: Wieviele Chancen muss man dem Händler geben? - https://www.mb-treff.de/forum/thread.php?id=8891
Geschrieben von Manuel am 14.05.2014, 18:04 Uhr:
Hallo Zusammen,
ich hätte mal eine Frage, wie viele Chancen muss ich dem Händler geben, einen Mangel der unter die Gebrauchtwagen Gewährleistung fällt zu beheben?
Das Problem ist, der Turbo viel Anfangs regelmäßig aus, nun nach der 3ten Reparatur fällt er zwar nicht mehr auf, sifft aber dafür Öl auf den Krümmer, so das es bereits nach 8km schön stinkt und raucht. Es steht also noch eine 4te Reparatur an, nun ist es so, das ich schon seit Freitag das Auto aus diesem Grund nicht mehr bewege, und fast jeden Tag bei ihm Anrufe aber ich bekomme keinen Termin genannt, er verweist mich immer auf die Werkstatt, die Werkstatt immer auf den Händler. :motz:
Mir wird das nun wirklich schön langsam viel zu doof, deshalb die Frage, darf ich einfach zu einer anderen freien oder sogar zu einer Vertragswerkstatt fahren und der Verkäufer muss dann die Rechnung bezahlen?
Die Werkstatt ist jetzt auch nicht gleich um die Ecke, sind einfach jedesmal über 50km zu fahren, da bleibt alleine schon immer ordentlich Sprit und Zeit auf der Strecke.
Hoffentlich kann mir von euch jemand weiter helfe.
vielen Dank im Voraus.
Gruß
Manuel
Geschrieben von Gixxerin am 14.05.2014, 18:41 Uhr:
Hallo Manuel ,
grundsätzlich musst Du bei der Garantieleistung erstmal mit dem Versicheter Kontakt aufnehmen ob und wenn ja wieviel gezahlt wird . Wenn dann die ausführende Werkstatt Mist baut , sind die auch dafür verantwortlich . Dann einfach zu einer anderen Werkstatt zu gehen , das löst vielleicht das technische Problem , nur die Kosten wirst Du selber tragen müssen. Ich kenne jetzt nur die Regel für eine Wandlung aber auch da bestehen 3 Versuche um das Problemzu lösen . Wenn also nun Öl austritt , ist das ein neues Problem und er hat dann noch zwei Versuche. Hilft also nur weiter Druck machen .
Greetzzz Gabi
Geschrieben von Jürgen W. aus P. am 14.05.2014, 21:36 Uhr:
Hallo Manuel,
hast du eine Rechtschutzversicherung? Dann geh´ zum Anwalt und lasse dich beraten.....
Ich bin ja eigentlich ein geduldiger Mensch, aber da hört der Spaß auf....
zumindest einen kostenlosen Ersatzwagen für die Zeit der Werkstattaufenthalte sollte man dir zur Verfügung stellen.
Ob man da wohl Nutzungsausfall geltend machen und eine Aufwandsentschädigung verlangen kann?
Geschrieben von Brovning am 15.05.2014, 08:34 Uhr:
Hallo Manuel,
das ist natürlich ärgerlich.
Habe hier zwei Quellen für dich:
Zitat:
Was kann ich verlangen, wenn das Fahrzeug mangelhaft ist?
Ist das Fahrzeug tatsächlich mangelhaft, kann der Käufer nach § 437 BGB vom Verkäufer Nacherfüllung, d.h. der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels (Reparatur, Instandsetzung) oder die (Neu-)Lieferung einer mangelfreien Sache, § 439 Abs. 1 BGB, gegebenenfalls auch Schadensersatz verlangen (§§ 440 Satz 1, 281 BGB). Eine Neulieferung ist wegen der Individualität von Gebrauchtwagen jedoch häufig auszuschließen. Die Kosten der Nachbesserung trägt nach § 439 Abs. 3 BGB der Verkäufer.
Liegt ein Mangel vor, ist dem Verkäufer zunächst die Möglichkeit der Nacherfüllung zu geben. Lässt der Käufer das Fahrzeug dennoch in einer anderen Werkstatt reparieren, ohne dass der Verkäufer dem zustimmt, sind die dadurch entstandenen Kosten in der Regel nicht vom Verkäufer zu erstatten. Der Käufer bleibt also auf den Kosten sitzen. Der Verkäufer hat im Wege der Nachbesserung nämlich nach § 440 BGB das Recht, selbst (mindestens) zwei Nachbesserungsversuche zu unternehmen. Erst, wenn derselbe Mangel dann noch immer vorhanden ist oder der Verkäufer die Nachbesserung verweigert, kann der Käufer gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend machen, den Kaufpreis angemessen mindern oder vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Rücktritt hat die Rückabwicklung des Kaufvertrags zur Folge.
Quelle: ihr-anwalt-hamburg.de
Auch beim ADAC steht:
Zitat:
Verweigert der Verkäufer die Nacherfüllung endgültig, ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen (pro Mangel stehen dem Verkäufer regelmäßig zwei Nachbesserungsversuche zu) oder dem Käufer nicht zumutbar, so kann der Käufer die Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Rücktritt) oder Minderung des Kaufpreises verlangen.
Und zum Thema Fahrtkosten:
Zitat:
Der Verkäufer trägt alle mit der Nachbesserung zusammenhängenden Kosten, wie z. B. Abschleppkosten zur nächstgelegenen Werkstatt, reparaturbedingte Materialien, Schmierstoffe, sowie die Fahrtkosten von und zur Werkstatt zur Durchführung der Reparaturen.
Quelle: ADAC.de
An dieser Stelle wäre langsam ein Rechtsschutz ratsam.
Geschrieben von Manuel am 15.05.2014, 20:01 Uhr:
Hallo,
vielen Dank für eure ausführlichen Nachrichten, jetzt weiß ich schon viel mehr über die rechtliche Lage in solchen fällen. :top:
Ich habe grundsätzlich immer die Einstellung, so wie man in den Wald hinein brüllt, brüllt er zurück.
Heute hatte ich ja dank euch ein paar Argumente, jetzt will der Händler doch tatsächlich morgen das Auto mit dem Anhänger abholen. Bin mal gespannt ob das was wird, aber bin da jetzt einfach mal guter Dinge. :)
Es handelt sich hier ja zum Glück nur um meinen Zweitwagen und nicht um meine Alltagsauto.
Geschrieben von Manuel am 17.05.2014, 12:18 Uhr:
Hallo,
Auto wurde abgeholt, erste Diagnose, Turbolader defekt! Super mein Turbolader wurde also gegen einen anderen defekten Turbolader ausgetauscht, bin ja schon gespannt was jetzt für ein ausgelutschter gebrauchter Turbolader rein kommt. :nein:
Geschrieben von Brovning am 19.05.2014, 08:39 Uhr:
Zitat:
Original von Manuel:
Super mein Turbolader wurde also gegen einen anderen defekten Turbolader ausgetauscht, bin ja schon gespannt was jetzt für ein ausgelutschter gebrauchter Turbolader rein kommt. :nein:
Hallo Manuel,
wenn er wieder einen gebrauchten Turbolader mit Mangel verbaut, dann riskiert der Verkäufer deinen Rücktritt vom Kaufvertrag, da er den Fehler selbst nach 3 Reparaturen nicht beheben konnte.
Daher würde ich an seiner Stelle jetzt lieber ein Neuteil verbauen. Da bin ich gespannt, wofür er sich entscheidet. Würde mich über weitere Rückmeldung freuen.
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