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Bitte um Hilfe bei Wunschkennzeichen aus fremdem Zulassungsbezirk - https://www.mb-treff.de/forum/thread.php?id=9236
Geschrieben von EUROCHAT am 30.09.2014, 08:25 Uhr:
Hallo an alle Hilfsbereiten und Sachkundigen,
jede sinnvolle Hilfe bei der Lösung des folgenden Problems ist willkommen:
Ab 2015 soll es möglich sein ein einmal zugeteiltes amtliches Kennzeichen auch bei Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk Deutschlandweit dauerhaft behalten zu können.
Wie ist es (legal) mit möglichst geringem Aufwand möglich ein amtliches Kennzeichen aus einem Zulassungsbezirk, der nicht Wohnsitz des KFZ-Halters ist, zugeteilt zu bekommen und dieses im aktuellen Wohnsitzbezirk weiter zu verwenden?
Was dabei vermieden werden soll ist die Wohnsitz-Ummeldung des KFZ-Halters und auch eine Gewerbeanmeldung im Zulassungsbezirk nur um das Wunschkennzeichen zu erhalten.
Für jede Hilfe schon jetzt ein :danke: :dafür:
Geschrieben von Brovning am 30.09.2014, 08:40 Uhr:
Hallo,
darf ich Fragen, was jetzt das Bezirkskürzel auf deinem Nummernschild ist und welches Bezirkskürzel du gerne hättest?
Geschrieben von EUROCHAT am 30.09.2014, 08:47 Uhr:
Hallo Administrator Brovning,
vielen Dank für diese schnelle Reaktion.
Derzeitiges Kennzeichen beginnt mit UN für Kreis Unna und Wunschkennzeichen würde beginnen mit LÖB aus dem Kreis Görlitz.
Geschrieben von spookie am 30.09.2014, 09:22 Uhr:
Wie soll das legal funktionieren, wenn dort kein aktueller Wohnsitz ist?
Geschrieben von EUROCHAT am 30.09.2014, 09:44 Uhr:
Hallo Moderator spookie,
vielen Dank für diese schnelle Reaktion.
Die Hoffnung ist in diesem Forum jemanden zu finden, der eine umsetzbare Möglichkeit zur Lösung beisteuern kann, welche bisher trotz intensiver Recherche nicht erkannt wurde.
Im besten Fall findet sich ein Insider aus einer Zulassungsstelle, der schon für sich oder jemanden Anderes eine Lösung gefunden hat und diese auch weitergeben mag.
Geschrieben von EUROCHAT am 08.02.2015, 10:34 Uhr:
Hallo an alle Hilfsbereiten und Sachkundigen,
erneute Bitte um Hilfe bei unten wiederholtem Problem:
jede sinnvolle Hilfe bei der Lösung des folgenden Problems ist willkommen:
Ab 2015 soll es möglich sein ein einmal zugeteiltes amtliches Kennzeichen auch bei Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk Deutschlandweit dauerhaft behalten zu können.
Wie ist es (legal) mit möglichst geringem Aufwand möglich ein amtliches Kennzeichen aus einem Zulassungsbezirk, der nicht Wohnsitz des KFZ-Halters ist, zugeteilt zu bekommen und dieses im aktuellen Wohnsitzbezirk weiter zu verwenden?
Was dabei vermieden werden soll ist die Wohnsitz-Ummeldung des KFZ-Halters und auch eine Gewerbeanmeldung im Zulassungsbezirk nur um das Wunschkennzeichen zu erhalten.
Für jede Hilfe schon jetzt ein :danke: :dafür:
Geschrieben von bullethead am 08.02.2015, 14:06 Uhr:
Ich habe das in den letzten Wochen versucht - Fehlanzeige.
Ich wohne in Nürnberg. Der östliche Landkreis ist der LK Nürnberger Land mit dem Kennzeichen LAU. Neuerdings ist es wieder möglich, im Landkreis neben LAU die alten Kennzeichen wie HER, PEG und auch N, welches ja für Nürnberg steht, zu erhalten.
Unser Neuzugang ist ein W136 von 1950. Im Landkreis gibt es genau dieses Kennzeichen, also N-W 136, und es ist nicht vergeben. Dieses Kennzeichen ist schon immer dem Landkreis zugewiesen gewesen. Meine Bemühungen, ohne Wohnortwechsel dieses Kennzeichen zu bekommen, waren alle fruchtlos.
Geschrieben von EUROCHAT am 02.10.2015, 18:40 Uhr:
Hallo an alle Hilfsbereiten und Sachkundigen,
erneute Bitte um Hilfe bei unten wiederholtem Problem:
jede sinnvolle Hilfe bei der Lösung des folgenden Problems ist willkommen:
Ab 2015 soll es möglich sein ein einmal zugeteiltes amtliches Kennzeichen auch bei Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk Deutschlandweit dauerhaft behalten zu können.
Wie ist es (legal) mit möglichst geringem Aufwand möglich ein amtliches Kennzeichen aus einem Zulassungsbezirk, der nicht Wohnsitz des KFZ-Halters ist, zugeteilt zu bekommen und dieses im aktuellen Wohnsitzbezirk weiter zu verwenden?
Was dabei vermieden werden soll ist die Wohnsitz-Ummeldung des KFZ-Halters und auch eine Gewerbeanmeldung im Zulassungsbezirk nur um das Wunschkennzeichen zu erhalten.
Für jede Hilfe schon jetzt ein :danke: :top:
Geschrieben von Brovning am 03.10.2015, 12:26 Uhr:
Zitat:
Original von EUROCHAT:
Was dabei vermieden werden soll ist die Wohnsitz-Ummeldung des KFZ-Halters und auch eine Gewerbeanmeldung im Zulassungsbezirk nur um das Wunschkennzeichen zu erhalten.
Hallo,
meiner Meinung nach ist das nur mit diesen beiden Optionen möglich.
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