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Fahrzeugverkauf nur an Händler oder Export - https://www.mb-treff.de/forum/thread.php?id=9358
Geschrieben von mercedes320 am 12.11.2014, 18:25 Uhr:
Hallo,
Wollte mal wissen was das aufsich hat mit dem Fahrzeugverkauf an Händler oder Export?
Es gibt bei den ganzen Fahrzeugbörsen im Netz viele Fahrzeuge die für Export angeboten werden, Preisvorteil meisst ein paar hundert Euro .
Als Privatmensch kann mann nicht so ein Fahrzeug kaufen.
Geht es da um die Gewehrleistung vom Fahrzeug oder warum kommt mann da nicht dran?
Man könnte nur dran kommen wenn man eine Ausländische Adresse hat. Das wäre ja auch kein Problem.
was wäre wenn ich so ein Auto kaufen würde es aber trotzdem hier Zulassen würde? ?(
Geschrieben von am.bey am 12.11.2014, 19:46 Uhr:
In der der Regel geht es da um Fahrzeuge die der Händler aufgrund Alter/Laufleistung ohne Gewährleistung weiter verkaufen will.Man kann in manchen fällen wenn man Interesse hat trotzdem anfragen.Dann verkaufen die die Fzg.dann aber neben Ihrem Handel vorbei.Daher schließen die Gewährleistung aus.(als Bastlerfzg.oder ähnliches)
Zulassen kann man so ein Fzg.aber.insofern es nen deutschen Brief hat.
Geschrieben von Underground1 am 12.11.2014, 19:46 Uhr:
Hi!
es geht nur um die Garantie/Sachmängelhaftung.
die möchte man vermeiden und verkauft an Export/Händler damit man keine Garantie auf Funktion usw.. geben muss.
Kannst du also wenn du keine Garantie Ansprüche oder Ähnliches stellen möchtest ruhig so kaufen.
Das macht jeder Händler mit.
Aber bedenke GEKAUFT WIE GESEHEN!!
Geschrieben von Underground1 am 12.11.2014, 19:47 Uhr:
mist da war ich wohl 2 Sekunden zu spät :stammtisch:
Geschrieben von am.bey am 12.11.2014, 19:57 Uhr:
Zitat:
Original von Underground1:
mist da war ich wohl 2 Sekunden zu spät :stammtisch:
Doch nicht weiter schlimm. ;) Hauptsache der Kollege weiss auf er sich bei so nem Kauf einlässt.Billig ist nicht immer gut.Kommt halt immer auf den Einzelfall an.Pauschalieren kann man das nicht.Man sollte auf jeden Fall sehr vorsichtig sein bei so nen Kauf und sich das Fzg.genau anschaun.
In diesem Sinne ..Allzeit gute :driver:
Geschrieben von Underground1 am 12.11.2014, 20:04 Uhr:
Ja das ist schon klar, wir (Mercedes Händler)verkaufen alles unter 8.000 Euro nur an Export.
Denn das Risiko bei einem Motor Getriebeschaden zu zahlen ist zu hoch.
Da können lieber die "Kiesbetthändler" oder Teppich Flieger ihr Geschäft machen :driver: :brav:
Geschrieben von sATTIsfaction am 12.11.2014, 21:17 Uhr:
"Gekauft wie gesehen" und "Bastlerauto" wird vor Gericht nicht mehr akzeptiert. Der Händler MUSS sich einen Gewerbeschein zeigen lassen und am Besten kopieren, sonst ist er im Falle eines Mangels, der vom Käufer eingeklagt wird, trotzdem in der Haftung.
Sobald der Händler einen Hinweis hat, dass der Käufer doch privat ist, muss er sich absichern.
Auch kann er nicht darauf hinweisen, dass er zwar Händler ist, aber den Wagen als seinen Privatwagen verkauft. Und im Kundenauftrag gilt auch nicht. Dazu muss dann im Kaufvertrag der Name des Kunden stehen und der Händler darf nur als Vermittler auftreten.
Geschrieben von am.bey am 13.11.2014, 15:23 Uhr:
In wie fern das von Gerichten noch anerkannt wird,weiss ich nicht.In ADAC Kaufverträgen steht z.B.Ausschluss der Sachmängelhaftung.
Nur grad in den unteren Preissegmenten verkaufen die "Teppichhändler" die Autos dann Geld gegen Brief und Kfz.Da gibts gar kein Kaufvertrag.Und da wirds mit Garantieansprüchen schwierig. :nein:
Selbst ich musste feststellen das meine Garantie in der Höhe der Summe begrenzt ist.Obwohl ich den direkt bei MB/Gebrauchtwagen gekauft hatte.Das war mir beim Kauf auch nicht direkt bewusst.Habe das auch erst bei nem Problem gemerkt als die Garantie greifen musste.War ich auch etwas überrascht. :grübel:
Geschrieben von mercedes320 am 13.11.2014, 15:43 Uhr:
Auf der anderen seite Fahrzeuge die 10 Jahre und älter sind ist sowieso nix mehr mit Garantie..
Geschrieben von bullethead am 13.11.2014, 20:59 Uhr:
Eine Garantie ist etwas anders als die Gewährleistung der Mängelfreiheit. Wer ein gebrauchtes Prdoukt verkauft, muss dies mängelfrei übergeben oder die Mängel deklarieren.
Wer so ein vom TE beschriebenes Fahrzeug kaufen will, holt sich halt einen Gewerbeschein für ein paar Euro. Aber aufgepasst - beim Verkauf ist man dann selbst Gewerbetreibender und muss dann unter Umständen für die Mängelfreiheit geradestehen.
Geschrieben von zs77706 am 29.11.2014, 11:59 Uhr:
Ich habe 2009 auch schon mal solch ein Auto gekauft.
Der hatte nen Unfallschaden, war von 1995, 1 Vorbesitzer, nur 82.000 km runter.
"Nur an Gewerbe oder Export" stand in dem Angebot
Habe den Verkäufer aber gesagt das ich den gerne hier in D fahren will...
Im KV stand dann drinn:
"Wird als Ersatzteilspender/Teileträger verkauft"
Das Auto ist kurz vor dem Unfall ohne Probleme durch den TÜV gekommen und hat mir 2 Jahre und ca 20.000km große Freude bereitet.
2011 ging er dann Tatsächlich ins Ausland
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