Zitat:
Original von Novacaine_91:
Hallo,
kurz ne Frage müssen die Distanzscheiben beim TUV eingetragen werden :grübel: :grübel:
habe aber halt 225/35 R19 und Sportfedern drinne.
Ja, distanzscheiben müssen ebenfalls eingetragen werden, genauso wie sportfedern oder auch nicht orginal Rad Reifen Kombination. Ausgenommen es gibt für die Bauteile eine ABE und da kommt es auch darauf an was in der ABE steht. In Verbindung mit anderen teilen müssen diese dann meist auch abgenommen werden.
Geschrieben von Jürgen W. aus P. am 17.04.2016, 16:57 Uhr:
Zitat:
Original von Novacaine_91:
Hallo,
kurz ne Frage müssen die Distanzscheiben beim TUV eingetragen werden :grübel: :grübel:
habe aber halt 225/35 R19 und Sportfedern drinne.
Mfg Novacaine
Hallo,
ja, Distanzscheiben müssen umgehend vom "TÜV" abgenommen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Bei der Serienbereifung und Serienfedern sehe ich da keine Probleme.
Bei den 19-Zöllern und Sportfedern solltest du vorher mal vorbeifahren und das abklären. Da kommt es auch auf die Einpresstiefe der Felgen an.....
Geschrieben von WalterM am 18.04.2016, 06:44 Uhr:
Hier noch ein allgemeiner wichtiger Tipp für Leute mit "Maßbandtechnik"- auch wenn der Spalt vermeintlich groß genug ist, so sollte man auch das anschwellen des Reifens bei höheren Geschwindigkeiten einkalkulieren. Das macht bis zu 0.5 cm aus (in Kurven u.U. mehr).
Das kann vom freundlichen TÜV übersehen werden (die sind auch oft doof) nur wenn man dann scharf auf der Bahn fährt, schleift es doch.
(Aus eigenem Schaden klug geworden, deswegen schreibe ich das, zufällig war die Entscheidung bei mir auch 20 oder 25 mm)
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