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Unfall mit "Folgen" - https://www.mb-treff.de/forum/thread.php?id=9963
Geschrieben von Boltinvader am 20.05.2015, 09:01 Uhr:
Hallo Leute,
folgendes Problem:
Bin im Januar auf einer Straße gefahren auf der es normalerweise Recht eng geparkt wird. 30er Zone. Die Bilder zeigen jeweils die Fahrtrichtung des Unfallgegners
(Bilder wie folgt)
Kurzfassung:
Auf meiner Seite rechts war alles frei d.h. dort haben auf einer Strecke von gut 60m keine Autos geparkt. Dann kamen mir 2 Autos entgegen die beide mehr als über der Mitte gefahren sind weil rechts von ihnen Autos geparkt haben. Ein Audi und ein Mercedes S211. Auf jedenfall ist der Audi vorbei gekommen und der Mercedes nicht. Die Spiegel haben sich gegenseitig touchiert und bei ihm ist der "Spiegelblinker" kaputt gegangen(Foto im Anhang).
Nun ist er der Meinung es wäre meine Schuld gewesen weil ich angeblich zu weit in der Mitte gefahren bin. (Aussage von seiner Beifahrerin). Unfall geschah auf Höhe des Blauen Dacia
Die ersten 2 Bilder zeigen die Situation direkt nach dem Unfall.
Das nächste Bild einen Tag später (der Dacia steht immer noch da)
Nun das Streitthema:
Habe gestern den Brief seines Anwalts erhalten mit einem dermaßen horenden Preis in Höhe von 541,68€. Nur zur Reparatur des Spiegelblinkers. In nachfrage zu meiner Versicherung kam heraus das er anscheinend den kompletten Spiegel ersetzen will und diesen dann ganz neu Lackieren...
Nun meine Frage. Habt ihr schon genauso Probleme gehabt? Oder vielleicht eine Lösung parat. Weiß jemand von euch was es kostet den Spiegelblinker zu ersetzen?
(Ist mein 1. "Unfall" dementsprechend habe ich auch nicht wirklich Ahnung was zu tun ist)
Geschrieben von spookie am 20.05.2015, 09:38 Uhr:
Die entscheidende Frage wäre: zum Zeitpunkt der Berührung: bist Du gestanden oder gefahren? Wenn Du gestanden bist, sagst Du das Deinem Anwalt, nehme an eine Rechtsschutz hast Du ohnehin. Der soll den Brief erwidern.
Die Preise sind nicht unnormal, MB AW Preise sind sehr hoch, dazu Lackierkosten und alles - das Blinkermodul alleine wechseln ist eine Sache von 10 Minuten. Gehäuse runter und raus mit dem Modul.
Geschrieben von Boltinvader am 20.05.2015, 11:24 Uhr:
Zum Zeitpunkt der Berührung bin ich gefahren. War ja genug Platz dadurch das bei mir keine Autos gestanden sind.
Mein Problem ist ja eher das, das der Mensch das Teil lackiert haben will komplett obwohl der Spiegel offensichtlich keinen Einzigen Kratzer aufzeigt
Geschrieben von Sammy69 am 20.05.2015, 15:52 Uhr:
Hallo,
bei Schäden im Begegnungsverkehr wird, wenn man sich nicht mit der betreffenden Person einigen kann und das durch die Juristen entschieden wird, idR von 50:50 für beide Parteien ausgehen und zwar so, dass der Schaden zusammengerechnet und durch zwei geteilt wird.
Wie hoch ist Dein Schaden?
Grüße
Andi
Geschrieben von Boltinvader am 20.05.2015, 15:58 Uhr:
Ich hatte eben keinen Schaden an meinem Spiegel. Hatte ein paar kleine Schrammen dran aber das war nichts wildes. Da mein Auto Bjhr 94 ist war mir das ziemlich egal
Geschrieben von Andretti am 20.05.2015, 20:37 Uhr:
Zitat:
Original von Boltinvader:
Zum Zeitpunkt der Berührung bin ich gefahren. War ja genug Platz dadurch das bei mir keine Autos gestanden sind.
Da stellt sich dann die Frage, ob man Dir vorwerfen kann, dass Du Dir die freie Fahrt erzwingen wolltest obwohl schon ersichtlich war, dass der Gegenverkehr nirgends mehr weiter nach Rechts konnte. Es gillt al aller erstes das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Auf der Straße stehen ja wie man sieht auf beiden Seiten immer wieder mal Autos. Da nutzt man auch schon mal eine Lücke auf der eigenen Seite um auch dem Gegenverkehr zu ermöglichen an den auf seiner Seite parkenden Autos vorbeizukommen.
Zitat:
Original von Boltinvader:
Mein Problem ist ja eher das, das der Mensch das Teil lackiert haben will komplett obwohl der Spiegel offensichtlich keinen Einzigen Kratzer aufzeigt
Das Problem muss Dich ja nur belasten, wenn Du den Schaden aus eigener Tasche zahlen willst. Ansonsten gib Deiner Versicherung das Bild vom beschädigten Spiegel und die entscheiden dann, ob sie ein Gegengutachten erstellen lassen wollen oder nicht.
Lass Dich als erstes mal nicht verunsichern vom Schreiben eines Anwaltes...Der möchte die Wunschforderung Deines Unfallgegners durchsetzen. Wenn Anwälte immer Recht hätten, bräuchte man keine Gerichte.
Stellt sich nur die Frage ob man bei solch einem Streitwert, wenn Ihn die Versicherung nicht in Frage stellt und den Schaden begleicht, selbst einen Anwalt bemühen möchte um das ganze vor Gericht zu entscheiden. Selbst wenn Du eine Verkehrs-Rechtschutzversicherung hast kostet das Zeit und Nerven und lohnt eher für jemanden der unbedingt alles erstreiten will und nichts besseres zu tun hat. Für so einen Fall Benötigst Du eine Rechtschutzversicherung allenfalls, wenn Du Deine Schuld nicht anerkennst, weil ansonsten kümmert sich die Versicherung aus alleinigem Intresse darum nicht mehr zu zahlen als nötig.
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